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Tierschutz in der Landwirtschaft: Wie unterschiedlich sind die Standards in Europa?

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2026

Einige Länder in Europa gehen über die allgemeinen Tierschutz-Anforderungen der EU hinaus und sorgen damit für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft.

Legehennen in Kleingruppenhaltung.
Die Legehennenhaltung in ausgestalteten Käfigen ist in den meisten EU-Staaten noch erlaubt.
Quelle: Landpixel.de

In Kürze


In der Europäischen Union gibt es gesetzliche Regelungen zum Tierschutz, die für alle Mitgliedsstaaten Gültigkeit haben. Geregelt werden darin unter anderem die Haltung, der Transport und die Schlachtung von Nutztieren. Für Schweine, Kälber und Hühner gibt es einige tierspezifische Anforderungen, für Mastrinder, Milchkühe und Puten existieren diese nicht.

EU arbeitet an Verschärfung des Tierschutzrechts

Seit Jahren kritisieren Tierschutzorganisationen und Forschende das Tierschutzrecht der EU als unzureichend und fordern umfassende Reformen. Als Reaktion darauf versprach die EU im Rahmen ihrer Farm-to-Fork-Strategie, den rechtlichen Rahmen für den Tierschutz bis 2023 grundlegend zu überarbeiten. Bisher wurde jedoch nur ein Teilaspekt des Tierschutzpakets – der Transport von Tieren – neu geregelt. Im März 2026 kündigte die EU-Kommission jedoch an, noch in diesem Jahr Gesetzesvorschläge für ein schrittweises Verbot der Käfighaltung bis Ende 2026 sowie Regelungen zu Pelztierhaltung vorzulegen.

Die EU-Tierschutzregelungen sind ein Basisstandard, der ein Mindestmaß an Tierwohl gewährleisten soll. Tierschutzorganisationen und Forschende kritisieren jedoch, dass der aktuelle Rechtsrahmen dieses Mindestmaß nur begrenzt garantiert (siehe Infokasten).

Den Mitgliedsstaaten steht es frei die EU-Tierschutzregelungen durch strengere, nationale Vorschriften zu ergänzen.

Nur wenige Länder mit höheren Tierschutzstandards

Wie eine 2022 von der EU durchgeführte Untersuchung zeigt, belassen es die meisten EU-Länder bei den EU-Mindeststandards. Es gibt jedoch einige wenige Staaten, in denen strengere Regelungen – sei es durch staatliche Verordnungen oder durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Nutztierbranche – gelten. Dies sind neben Deutschland noch Dänemark, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden und Italien. Daneben gibt es mit der Schweiz, Großbritannien und Norwegen noch drei weitere Nicht-EU-Staaten mit höheren Tierschutzstandards.

Im Folgenden zeigen wir anhand einiger Bereiche aus der Nutztierhaltung beispielhaft auf, was diese Länder anders machen.

Käfighaltung von Legehennen

Die klassische Käfighaltung von Legehennen ist in der EU seit 2012 verboten. Nach wie vor dürfen Legehennen nach EU-Recht jedoch in sogenannten ausgestalteten Käfigen gehalten werden. Die Tiere werden darin in Gruppen in mehreren Etagen übereinander gehalten.

Käfighaltung weltweit

Laut DGS – Magazin für Geflügelwirtschaft leben weltweit rund 84 Prozent aller Legehennen in konventionellen oder ausgestalteten Käfigen.

Aus Ländern mit konventioneller Käfighaltung (wie die Ukraine) werden Eier auch nach Deutschland importiert.

Der Platz pro Henne ist mit mindestens 750 Quadratzentimeter (etwas mehr als ein Din A4-Blatt) etwas größer als in den klassischen Käfigen (550 Quadratzentimeter). Außerdem müssen Nester, Einstreu und Sitzstangen vorhanden sein.

Tierschützerinnen und Tierschützer sind sich einig, dass ein artgerechtes Verhalten auch in solchen ausgestalteten Käfigen nicht möglich ist.

Aktuell werden europaweit rund 36 Prozent aller Legehennen in ausgestalteten Käfigen gehalten. In einigen Ländern liegt der Anteil sogar noch weit darüber. So werden zum Beispiel in Estland und Griechenland mehr als drei Viertel aller Legehennen in ausgestalteten Käfigen gehalten, in Polen, Portugal und Ungarn sind es mehr als 60 Prozent.

In Deutschland ist die Kleingruppenhaltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen seit 2026 verboten. In Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung bis Ende 2028 beantragt werden. In Österreich, Dänemark und Luxemburg ist jegliche Form von Käfighaltung bereits seit einigen Jahren verboten, in der Schweiz bereits seit über 30 Jahren.

Nachdem die Bürgerinitiative “End the Cage Age” 2019 eine Petition mit 1,4 Millionen Unterschriften eingereicht hatte, kündigte die EU-Kommission 2021 an, einen Gesetzesvorschlag für einen schrittweisen Ausstieg aus der Käfighaltung vorzulegen. Der ursprünglich für Ende 2023 angekündigte Vorschlag blieb jedoch aus. Im Juli 2026 legte die Kommission nun einen neuen Zeitplan vor: Bis Ende 2026 will sie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Haltungsvorschriften für Legehennen und Masthühner vorlegen, bei dem der schrittweise Ausstieg aus der Käfighaltung im Mittelpunkt stehen soll. Für die Schweinehaltung ist ein weiterer Vorschlag bis zum zweiten Quartal 2027 angekündigt. Ein EU-weites Verbot der Käfighaltung ist damit jedoch noch nicht beschlossen. Über die Vorschläge müssen anschließend das Europäische Parlament und der Rat verhandeln.

Küken auf einem grünen Laufband, weiß behandschuhte Hände halten einige Küken um das Geschlecht zu bestimmen.
Bis zum Verbot 2022 hat man auch in Deutschland noch die männlichen Küken von Leghennen aussortiert und getötet.
Quelle: chayakorn/stock.adobe.com

Kükentöten

Ein weiterer Bereich, in dem es europaweit sehr unterschiedliche Regelungen gibt, ist das Kükentöten. In den 1950er-Jahren begann man in Europa damit, Hühner nach speziellen Nutzungszwecken zu züchten: Legehennen zur Eierproduktion und Masthühner für die Fleischproduktion. Da männliche Küken der Legehennenrassen weder Eier legen noch wirtschaftlich für die Mast genutzt werden können, werden sie häufig nach dem Schlupf getötet. Die EU-Kommission ging 2022 von jährlich rund 330 Millionen getöteten männlichen Küken aus. Aktuelle EU-weite Zahlen liegen jedoch nicht vor. 

Deutschland hat diese Praxis 2022 als weltweit erstes Land verboten, kurz darauf folgte Frankreich. Italien hat ebenfalls ein Verbot beschlossen, das ab Ende 2026 gelten soll. In Österreich dürfen lebensfähige Küken nur noch getötet werden, wenn sie nachweislich als Futtertiere verwendet werden; alternativ werden die Hähne aufgezogen oder das Geschlecht wird bereits im Ei bestimmt. 

Die EU-Kommission kündigte im Juli 2026 an, bis zum Jahresende einen Gesetzesvorschlag zur Beendigung des systematischen Kükentötens vorzulegen. Ein EU-weites Verbot ist bislang jedoch noch nicht beschlossen.

Anlage mit vier Plätzen zur Betäubung mit Isofluran. Vier Ferkel stecken kopfüber mit dem Kopf in den Inhalatoren.
Seit 2021 müssen Ferkel in Deutschland vor dem Kastrieren betäubt werden, zum Beispiel wie hier mit dem Gas Isofluran.
Quelle: Countrypixel/stock.adobe.com

Betäubungslose Ferkelkastration

Die betäubungslose Kastration von männlichen Ferkeln ist in den meisten Ländern Europas gängige Praxis – zum Teil sogar ohne Schmerzausschaltung durch Schmerzmittel. Der Grund: Bei einem geringen Teil des Jungeberfleisches kann es beim Erhitzen zu einem sehr unangenehmen Geruch kommen – dem "Ebergeruch". Er sorgt dafür, dass das Fleisch nur schwer oder gar nicht verkäuflich ist. Kastriert man männliche Ferkel, wachsen sie nicht zu Ebern heran, sondern bleiben sogenannte "Börge".

In Deutschland wurde die betäubungslose Ferkelkastration 2021 verboten. Entsprechende Vorschriften zur Betäubung gibt es unter anderem auch in der Schweiz, in Norwegen, Schweden, Dänemark, Frankreich und Belgien. Die Anforderungen unterscheiden sich jedoch: Während in Deutschland eine Allgemeinanästhesie vorgeschrieben ist, ist in mehreren anderen Ländern eine örtliche Betäubung zulässig.

In Ländern wie Großbritannien, Irland und Spanien wird dagegen traditionell weitgehend auf die Kastration verzichtet und ein großer Teil der männlichen Tiere als Eber gemästet. Auch in Portugal und den Niederlanden ist die Ebermast verbreitet. Ein vergleichsweise geringes Schlachtalter und niedrigere Schlachtgewichte können das Risiko von Ebergeruch verringern. Vollständig ausschließen lässt es sich dadurch jedoch nicht. Bei später geschlachteten und schwereren Schweinen, beispielsweise für bestimmte traditionelle Schinkenprodukte, werden die männlichen Tiere daher teilweise weiterhin kastriert.

Rot-bunte Milchkühe in einem Anbindestall
Die Anbindehaltung schränkt die Bewegungsfreiheit der Tiere stark ein und steht daher seit Jahren schon in der Kritik.
Quelle: agrarmotive/stock.adobe.com

Anbindehaltung von Rindern

Die Anbindehaltung von Rindern nimmt zwar von Jahr zu Jahr ab, ist aber in Deutschland und anderen europäischen Ländern nach wie vor existent. Neben der ganzjährigen Anbindehaltung, bei der die Tiere das ganze Jahr über im Stall stehen, gibt es die teilweise Anbindehaltung: Hier gehen die Tiere von Frühjahr bis Herbst auf die Weide.

Nach den jüngsten bundesweit verfügbaren Daten wurden 2020 in Deutschland rund 10 Prozent der Milchkühe in Anbindeställen gehalten. In Frankreich und Italien lagen die entsprechenden Anteile nach einer europäischen Erhebung aus dem Jahr 2022 bei ungefähr 30 beziehungsweise 40 Prozent. In Norwegen standen 2019 noch rund 47 Prozent der Milchkühe in Anbindeställen. Neuere unmittelbar vergleichbare Länderzahlen liegen nicht vor.

In der Schweiz und in Schweden ist eine ganzjährige Anbindung nicht zulässig; die Tiere müssen regelmäßig Auslauf beziehungsweise während des Sommers Weidegang erhalten. In Österreich ist die dauernde Anbindehaltung grundsätzlich ebenfalls verboten, für bestimmte bestehende Ställe gelten jedoch noch bis 2030 Ausnahmen. Dänemark steigt ab 2027 vollständig aus der Anbindehaltung von Milchkühen aus. In Norwegen ist ein entsprechender Ausstieg bis 2034 vorgesehen.


Weitere Informationen

Wissenschaftlicher Dienst, Deutscher Bundestag: Tierschutzrechtliche Regelungen auf EU-Ebene und darüber hinausgehende nationale Tierschutzregelungen ausgewählter EU-Staaten, Mai 2023

Rethinkpriorities.org: Do countries comply with EU animal welfare laws?, 2020

EU: Revision of EU animal-welfare legislation


Mastschweine in einem Stall mit Spaltenboden

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