Springe zur Hauptnavigation Springe zum Inhalt

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest

Im Juli 2021 ist die Afrikanische Schweinepest erstmals auch in Deutschland bei Hausschweinen nachgewiesen worden.

Was ist die Afrikanische Schweinepest für eine Erkrankung?

ein Wildschwein im Wald
Quelle: kyslynskyy - stock.adobe.com

Es gibt zwei Arten von Schweinepest: die Klassische Schweinepest (KSP) und die Afrikanische Schweinepest (ASP). Beide haben ähnliche Krankheitserscheinungen. Während die klassische Schweinepest  schon seit längerem weltweit vorkommt, beschränkte sich die  Afrikanische Schweinepest zunächst nur  auf das südliche Afrika. Vor über zehn Jahren breitete sich die Erkrankung aber ausgehend von Georgien auch in der Kaukasusregion und Osteuropa aus und tritt inzwischen in zahlreichen Gebieten weltweit auf.

Anfang September 2020 waren erste ASP-Funde bei Wildschweinen in Deutschland bekannt geworden. Mitte Juli 2021 folgten dann ASP-Fälle erstmals auch bei Hausschweinen. Im Jahr 2022 wurden hierzulande nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, insgesamt 1.529 Fälle bestätigt – darunter drei bei Hausschweinebeständen (Stand: 16. Dezember 2022).

Europaweit gab es 2022 in den betroffenen Staaten (Stand: 16. Dezember 2022) insgesamt 7.242 bestätigte Fälle. Davon entfielen 515 auf Hausschweine und 6.727 auf Wildschweine. Die höchsten Fallzahlen bei Hausschweinen erreichte 2022 Rumänien mit 316 Fällen (Stand: 16. Dezember 2022). Aktuelle Zahlen finden Sie auf der Internetseite des FLI.

Sowohl die Klassische Schweinepest als auch die Afrikanische Schweinepest sind unheilbar und werden staatlich bekämpft. Im Seuchenfall wird der gesamte Tierbestand getötet und unschädlich beseitigt – in der Fachwelt spricht man von Keulung. Dies gilt für die Tiere des betroffenen Betriebs ebenso wie für die Tiere der Kontaktbetriebe (bei denen beispielsweise die Ferkel zugekauft werden).

In einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb wird ein Sperrbezirk ausgerufen. Die Entscheidung, ob die Tiere im gesamten Sperrbezirk gekeult werden müssen oder nur in einem engeren Zirkel von etwa 500 Metern obliegt dem Veterinäramt. Um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern, werden um den landwirtschaftlichen Betrieb herum großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet.

Die Klassische Schweinepest trat in Deutschland beim Hausschwein zuletzt 2006 auf, verheerende Seuchenzüge gab es vor allem in den 1990er-Jahren. Allein zwischen 1993 und 2002 mussten in Europa über 15 Millionen Schweine getötet werden.

Wie sind die Krankheitserscheinungen?

Zwei bis 15 Tage nach der Ansteckung zeigen sich Krankheitserscheinungen. Infizierte Schweine haben zunächst hohes Fieber (bis zu 42 Grad Celsius), später zeigen sich Bewegungsstörungen wie ein schwankender Gang, Fressunlust, Durchfall und die Tiere neigen zu Blutungen (Hautblutungen, Nasenbluten, blutiger Durchfall). Sie zeigen Schwäche, Desorientierung und Atemprobleme. Schwer erkrankte Wildschweine haben manchmal eine verringerte Fluchtbereitschaft, sie bleiben beispielsweise in der Suhle liegen. 90 Prozent der erkrankten Tiere sterben an der Afrikanischen Schweinepest, in der Regel innerhalb einer Woche. Es gibt aber auch kaum sichtbare Krankheitsverläufe, die mildere unspezifische Krankheitserscheinungen zeigen. 

Sind Schweinefleisch und Wildschweinfleisch ungefährlich?

Der Verzehr von Schweinefleisch ist sowohl für den Menschen als auch für Haustiere wie Hunde oder Katzen gesundheitlich unbedenklich - selbst wenn das Fleisch von einem erkrankten Tier stammen sollte.
Quelle: Wachiwit via Getty Images

Aus gesundheitlicher Sicht ist es für den Menschen völlig unbedenklich, direkten Kontakt mit einem infizierten Schwein zu haben oder Schweinefleisch zu verzehren, das von einem erkrankten Tier stammt. Die Viren der Afrikanischen Schweinepest sind im Fleisch, den Organen und im Blut jedoch lange überlebensfähig. Bei 70 Grad Celsius werden sie sicher abgetötet, rohes Fleisch, Rohwurst und Schinken kann aber sehr lange infektiös bleiben. In Parmaschinken beispielsweise können die Viren bis zu 400 Tage überleben.

Schlachtabfälle von Haus- und Wildschweinen werden auch zu Hunde- und Katzenfutter verarbeitet. Dieses wird bei der Herstellung aber ausreichend erhitzt, so dass die Viren abgetötet werden. Außerdem können sich weder Katzen noch Hunde mit der Erkrankung anstecken, da sie nur Schweine befällt.

Wie stecken sich Schweine an?

Schweine können sich mit der Afrikanischen Schweinepest im direkten Kontakt mit Wild- oder Hausschweinen anstecken oder über virushaltige Gegenstände, Speisereste und Fleischprodukte. Eine Tröpfcheninfektion über die Luft, wie bei einer Erkältung beim Menschen, ist nicht möglich. 

Welche Rolle spielt der Mensch?

Der Mensch ist ein wichtiger Risikofaktor bei der Übertragung der Krankheit. Die Übertragung erfolgt in den betroffenen Gebieten durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, Speiseabfälle oder Schweinefleischerzeugnisse sowie andere indirekte Übertragungswege wie zum Beispiel Fahrzeuge, kontaminierte (Jagd-)Ausrüstungsgegenstände, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen oder Kleidung.

Die größte Bedrohung für eine Einschleppung nach Deutschland geht von achtlos weggeworfenen Speiseresten aus. Schon ein weggeworfenes Wurstbrötchen kann von Wildschweinen gefressen werden und so auch über größere Distanzen übertragen werden. Besonders Fernfahrerinnen und -fahrer aus den betroffenen Ländern, aber auch Reisende können damit zur Infektionsquelle werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dazu eine Aufklärungskampagne an Autobahnraststätten und Parkplätzen gestartet. In vielen Bundesländern wurden Warnplakate in mehreren Sprachen aufgehängt, die dazu aufrufen, Speisreste nur in verschlossene Mülleimer zu entsorgen. Das Bundesamt für Güterverkehr verteilt bei seinen Kontrollen Handzettel an LKW-Fahrer.

Wie werden Schweine in landwirtschaftlichen Betrieben geschützt?

Anders als bei anderen Nutztierarten gibt es in der Schweinehaltung gesetzliche Bestimmungen zur Hygiene, die verhindern sollen, dass ansteckende Infektionskrankheiten in Schweineställe eingeschleppt werden. Die Schweinehaltungshygieneverordnung war 1999 als Reaktion auf die Erfahrungen mit der Klassischen Schweinepest verabschiedet worden. 

Sie besagt beispielsweise, dass das gesamte landwirtschaftliche Betriebsgelände eingezäunt sein muss, damit Wildschweine und andere Tiere, aber auch unbefugte Menschen es nicht betreten können. Damit sind auch die Ausläufe der Schweineställe geschützt. Bei einer Weidehaltung von Schweinen müssen die Flächen doppelt eingezäunt sein – mit einem Innenzaun und einem wildsicheren Außenzaun, um den Kontakt von Wild- und Hausschweinen zu vermeiden.

Die Schweinehaltungshygieneverordnung enthält auch Vorschriften für die Reinigung und Desinfektion und legt fest, dass Ställe nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden dürfen. Verendete Tiere müssen bis zum Abholen in einem verschlossenen Behälter oder Raum gelagert werden. Diese und weitere Vorschriften werden vom zuständigen Veterinäramt überprüft.

Warum sollen mehr Wildschweine erlegt werden?

Die Zahl der geschossenen Wildschweine hat sich in den letzten Jahren vervielfacht, dennoch wachsen die Bestände weiter.

Die Zahl der Wildschweine in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen und heute höher denn je. Milde Winter sorgen dafür, dass mehr Frischlinge überleben, mildes Klima sorgt auch für mehr Nahrung in Form von Bucheckern und Eicheln. Auch der weit verbreitete Maisanbau trägt dazu bei. Maisäcker bieten nicht nur Nahrung, sondern auch eine gute Deckung. Zudem haben Wildschweine quasi keine natürlichen Feinde. Ausnahmen bilden lediglich Gebiete, in denen sich Wölfe angesiedelt haben.

Da Wildschweine Überträger der Afrikanischen Schweinepest sind, birgt die hohe Wildschweindichte in Deutschland die Gefahr, dass dem Virus im Falle seiner Einschleppung ein großes Reservoir zur Ausbreitung und Etablierung zur Verfügung stünde. Zudem sind bei Wildschweinen die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt. Daher gibt es Forderungen, die Wildschweinpopulation durch konsequente Bejagung drastisch zu reduzieren. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut hält eine Reduzierung der Population für wünschenswert, weist aber auch darauf hin, dass dies im Ausbruchsfall als alleinige Bekämpfungsmaßnahme nicht ausreichend wäre.

Ohnehin hat sich, aufgrund der stark gewachsenen Bestände, die Zahl der geschossenen Wildschweine in den vergangenen Jahren extrem erhöht. Immer mehr Bundesländer zahlen Abschussprämien für Wildschweine oder bezahlen notwendige Untersuchungen – wie zum Beispiel die amtliche Untersuchung auf Trichinen (Fadenwürmer), die Voraussetzung dafür ist, dass Jäger das Wildschweinfleisch als Nahrungsmittel verkaufen dürfen.

Viele Jägerinnen und Jäger sind jedoch schon allein zeitlich nicht in der Lage, die Wildschweinjagd in einem Maße zu intensivieren, die für eine drastische Reduzierung der Bestände erforderlich wäre. Zudem ist die Wildschweinjagd für sie nicht länger lukrativ. Aufgrund stärkerer Bejagung wächst das Angebot an Wildschweinfleisch, während auf der Gegenseite die Nachfrage einbricht. Zwar gibt es bislang nur wenige Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland und selbst das Fleisch infizierter Tiere wäre für den Menschen nicht gefährlich, dennoch hat die Krankheit verständlicherweise abschreckende Wirkung auf Verbraucherinnen und Verbraucher.

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2023


Weitere Informationen