Honig - Was bedeuten die Angaben auf dem Etikett?
Auch bei Honig ist drin was draufsteht! Doch leider sind die Angaben nicht immer selbsterklärend. Was verbirgt sich im Einzelnen dahinter?
Schon optisch unterscheiden sich viele Honige deutlich voneinander: Die Konsistenz reicht von flüssig über dickflüssig bis fest, die Farbe von nahezu farblos über Cremeweiß, Zartgelb und Goldgelb bis zu Kastanienbraun.
Vor allem aber verblüfft Honig immer wieder mit seiner Aromenvielfalt. Optik wie auch Geschmack hängen davon ab, welche Trachtquellen die Honigbienen vorrangig genutzt haben – also welches Nahrungsangebot ihnen zur Verfügung stand.
Lindenblütenhonig und Heidehonig beispielsweise verfügen über ein charakteristisches, sehr kräftiges Aroma. Dem gegenüber stehen milde, aber ebenso klar wiedererkennbare Sortenhonige wie Raps- oder Robinienhonig.
Sortenhonig: Stammt Lindenhonig wirklich nur von Linden?
Bienen sind "blütenstet": Einmal auf eine lohnende Trachtquelle aufmerksam geworden, fliegen sie bevorzugt diese Pflanzenart an.
Hätten Sie's gewusst?
Für Sortenhonige müssen Imkerinnen und Imker oft gezielt einen bestimmten Standort anwandern. Dieser Mehraufwand trägt zum höheren Preis der Spezialitäten bei.
Ein Honig darf dann als Sortenhonig angeboten werden, wenn er alle für die Sorte typischen Merkmale aufweist und zu mindestens 60 Prozent von den in der Produktbezeichnung benannten Pflanzen stammt. Ob das der Fall ist, lässt sich im Labor überprüfen.
Stammen 30 bis 60 Prozent des Honigs von einer spezifischen Trachtquelle, darf diese ebenfalls namentlich erwähnt werden, aber eingeschränkt durch das Wörtchen "mit" – zum Beispiel "Sommertracht mit Lindenhonig".
Blüten- oder Honigtauhonig?
Weniger spezifisch als eine Sortenangabe sind Bezeichnungen wie "Obstblütenhonig", "Waldhonig", "Frühtracht", "Sommertracht" oder "Sommerblütenhonig". Blütenhonig muss nachweislich mindestens 60 Prozent Blütennektar enthalten – was sich über eine Honiganalyse jederzeit feststellen lässt.
Bei den übrigen maximal 40 Prozent darf es sich um Honigtauhonig handeln. Für diesen Honig sammeln die Honigbienen die zuckerhaltigen Ausscheidungen von Blattläusen, die ihrerseits vorher zuckerhaltigen Pflanzensaft gesaugt haben.
Honigtauhonig ist dunkel gefärbt, sehr aromatisch und bleibt lange flüssig. Bei Tannenhonig, Fichtenhonig und Waldhonig handelt es sich immer um Honigtauhonig. Entsprechend ihrer Bezeichnung müssen diese Honige mindestens 60 Prozent Honigtau von Tannen beziehungsweise Fichten beziehungsweise allgemein von Pflanzen aus Wäldern enthalten.
Kristallbildung – ein schlechtes Zeichen?
Hätten Sie's gewusst?
Beim hierzulande erhältlichen Akazienhonig handelt es sich meist um Robinienhonig. Da die Robinie jedoch auch als Falsche Akazie oder Scheinakazie bekannt ist, wird der Begriff Akazienhonig auch für Robinienhonig toleriert. Stammt ein "Akazienhonig" laut Etikett aus Deutschland, handelt es sich immer um Robinienhonig. Echter Akazienhonig stammt aus den Tropen und Subtropen und wird relativ selten und teuer angeboten.
Wie der Geschmack hängt auch die Konsistenz eines Honigs von den Trachtquellen der Honigbienen ab.
Robinienhonig beispielsweise kann mehrere Jahre flüssig bleiben. Waldhonig behält seine dickflüssige Konsistenz ebenfalls recht lange.
Die meisten Honige kristallisieren jedoch nach einigen Wochen bis Monaten aus. Dies ist eigentlich ein gutes Zeichen: Die Kristallbildung zeigt an, dass es sich um naturbelassenen Honig handelt.
Tipp: Kristallisierten Honig können Sie wieder verflüssigen, indem Sie ihn auf die Heizung stellen oder vorsichtig im Wasserbad erwärmen – möglichst auf maximal 40 Grad Celsius, damit alle Inhaltsstoffe erhalten bleiben.
Warum sind manche Honige cremig?
Rapshonig und einige andere Sortenhonige kristallisieren schon nach wenigen Tagen aus. Die meisten Imkerinnen und Imker verhindern dies gezielt, indem sie derartigen Honig frühzeitig und wiederholt rühren. Dabei werden die sich bildenden groben Kristalle zerschlagen und es entsteht ein cremiger Honig.
Cremig gerührter Honig enthält noch die natürlichen Anteile an Blütenpollen – ein maßgeblicher Unterschied zu Produkten, die als "gefilterter Honig" angeboten werden. Letzterem wurde der vorhandene Pollen durch sehr feinmaschiges Filtern entzogen. Damit entspricht er nicht mehr der deutschen Honigverordnung, darf nach EU-Recht aber mit dem Hinweis "gefilterter Honig" verkauft werden.
"Premium", "Auslese" und "Echter Deutscher Honig"
Eigenaroma oder Einheitsgeschmack?
Honig ist ein Naturprodukt, dessen Aroma von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, etwa dem Standort, der Jahreszeit und dem Klima im betreffenden Jahr. Sogar ein zur selben Zeit geschleuderter und am selben Standort gewonnener Honig wird jedes Jahr ein wenig anders schmecken.
Darin unterscheidet sich unverschnittener Honig von den Produkten vieler großer Firmen. Bei diesen werden die Honiglieferungen vieler verschiedener Imkereien meist bewusst so zusammengemischt, dass ein gleichbleibender Geschmack dabei herauskommt.
Den Hinweis "Premium" beziehungsweise "Auslese" dürfen nur Honige tragen, die einige deutlich strengere Qualitätskriterien erfüllen als in der Deutschen Honigverordnung gefordert.
Dazu zählen ein besonders niedriger Wassergehalt, eine hohe Aktivität des Enzyms Invertase sowie ein niedriger Hydroxymethylfurfural (HMF)-Gehalt – Kriterien, die von der Reife des Honigs zeugen sowie von einer besonders sorgfältigen Gewinnung, Bearbeitung, Lagerung und Abfüllung.
Ähnlich strenge Kriterien stellt der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) an Honige, die unter seiner geschützten Marke "Echter Deutscher Honig" im D.I.B.-Glas mit Gewährverschluss angeboten werden.
Genau hinschauen: Woher kommt mein Honig?
Auf jedem Produkt finden sich Name und Anschrift der Person beziehungsweise des Betriebs, durch die der Honig produziert und/oder abgefüllt und in den Verkauf gebracht wurde.
Achtung, eine regionale Adresse suggeriert, dass der Honig auch regional erzeugt wurde – genau das ist jedoch oft gar nicht der Fall. Es kann sich auch lediglich um den Betrieb handeln, der den Honig abgefüllt hat.
Honig aus der Nachbarschaft
Eine Imkerei findet sich in nahezu jedem Stadtteil. Dort können Sie regional erzeugten Honig kaufen und sich vielleicht sogar einmal einen Bienenstand aus der Nähe ansehen.
Gut zu wissen: Nur Honig, der direkt von der erzeugenden Imkerei an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben wird, darf Hinweise wie "direkt vom Imker" tragen.
Wo die Bienen den Honig tatsächlich produziert haben, ist ausschließlich der Herkunftsbezeichnung zu entnehmen! Diese ist wie die Herstelleradresse eine Pflichtangabe. Steht auf dem Etikett "Deutscher Honig", darf der Honig wirklich nur in Deutschland erzeugt worden sein.
Die hiesigen Imkereien decken rund 43 Prozent der Inlandsnachfrage. Große Mengen Honig werden importiert, vor allem aus Mittel- und Südamerika und der Ukraine.
Stammt der verwendete Honig ganz oder anteilig aus anderen Ländern, muss das auf dem Etikett vermerkt werden, etwa durch den Hinweis "Mischung von Honig aus EU-Ländern", "Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern" oder "Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern".
Weitere Pflichtangaben auf dem Etikett
Die Verkehrsbezeichnung des Produkts – Honig – und die Zutatenliste sind bei Honig identisch, denn einem Honig darf nichts hinzugefügt werden außer anderem Honig.
Außerdem muss das Füllgewicht angegeben werden sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Wird auf dem Etikett kein taggenaues Mindesthaltbarkeitsdatum genannt, sondern beispielsweise "bis Ende Monat, Jahr" muss zudem eine sogenannte Loskennzeichnungsnummer angegeben sein.
Als "Los" bezeichnet man eine Honigcharge, die unter nahezu gleichen Bedingungen produziert und abgefüllt wurde. Die Loskennzeichnungsnummer dient der Zuordnung: Fällt ein Produkt negativ auf, kann über die Loskennzeichnungsnummern die gesamte Charge zurückgerufen werden.
Tipp: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Richtwert. Honig gehört zu den am längsten lagerfähigen Nahrungsmitteln. Kühl, trocken, dunkel und geruchsneutral gelagert sind auch nach Jahren keine Qualitätseinbußen zu erwarten.
Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2023
Weitere Informationen
Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Honig – Einkauf und Kennzeichnung