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Wie wird die Qualität von Obst und Gemüse kontrolliert?

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2026

Reif genug? Frei von Mängeln und Krankheiten? Richtig gekennzeichnet? Obst und Gemüse wird beim Import genau unter die Lupe genommen.

Verschiedene Obst- und Gemüsesorten
Bevor Obst und Gemüse aus Übersee in der Frischeabteilung des Supermarktes angeboten wird, nimmt es der Prüfdienst unter die Lupe.
Quelle: monticellllo - stock.adobe.com

2025 erreichten 253.944 Tonnen Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern die deutschen Häfen oder Flughäfen und wurden zur Qualitätskontrolle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet. Die BLE kontrolliert in Deutschland die Einhaltung der EU-Vermarktungsnormen.

Sind die Erzeugnisse korrekt gekennzeichnet und weisen weder Schimmel noch Fäulnis auf, können sie importiert werden und stehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich im Supermarkt zur Verfügung.

Die EU-Vermarktungsnormen

In der Europäischen Union gelten Vermarktungsnormen und Etikettierungsvorschriften für frisches Obst und Gemüse. Diese Vermarktungsnormen definieren die Beschaffenheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, indem sie Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung festschreiben. Die Krümmung von Gurken  wird dabei übrigens nicht kontrolliert.

Per Risikoanalyse entscheiden die Qualitätskontrolleurinnen und -kontrolleure, welche angemeldete Ware sie überprüfen und auf welche Kontrollen sie verzichten. So wurden 2025 27.291 Tonnen des angemeldeten Obstes und Gemüses kontrolliert. 220 Tonnen davon wiesen solch erhebliche Mängel auf, dass sie als nicht verzehrbar eingestuft und damit auch nicht importiert wurden – deutlich mehr als in den Vorjahren. Grund dafür waren mehrere große Ananaseinfuhren über die Seehäfen, die nicht den Vermarktungsnormen entsprachen sowie die Erweiterung der Vermarktungsnormen auf mehrere neue Produkte.

Mängel korrigieren – Lebensmittelverluste reduzieren

Am häufigsten bemängelten die Prüfenden eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung der Erzeugnisse, Verderb, unzulässige Größensortierung, mangelnde Sauberkeit, Beschädigungen oder Überreife. Während bei Ananas, Süßkartoffeln und Walnüssen in der Schale hauptsächlich Krankheiten und Fäulnis beanstandet wurden, war bei Pistazien (in der Schale), getrockneten Äpfeln und Walnüssen (ohne Schale) vor allem eine falsche Kennzeichnung zu kritisieren.

Die korrekte Kennzeichnung der Ware ist wichtig, denn sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen, beispielsweise zum Ursprungsland oder zur Sorte. Für verdorbene Ware sind meist ungenügende Transportbedingungen, wie falsche Kühlung, verantwortlich.

Einblicke in die Arbeit des Prüfdienstes

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2021


Weitere Informationen

BLE: Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse

BLE: Produktinformationen Obst und Gemüse


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