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Wie erkenne ich Bio-Lebensmittel?

Ist bio drin, wo bio draufsteht? Auf welche Bezeichnungen und Labels Sie sich beim Einkauf verlassen können.

Gemüseregal im Supermarkt
Quelle: .shock - stock.adobe.com

Ob ein Lebensmittel "Bio" oder "Öko" im Namen trägt, macht im Prinzip keinen Unterschied. Beide Bezeichnungen sind gesetzlich geschützt. Erzeugung und Verarbeitung erfolgen nach der EU-Öko-Verordnung und gegebenenfalls zusätzlich nach den Richtlinien eines der neun ökologische Anbauverbände.

Vorsicht ist geboten bei Kennzeichnungen wie "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt", oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin. Sie sind nicht bio-zertifiziert.

Verbindliche Kennzeichnungen für Bio-Lebensmittel

EU-Bio-Logo
Das EU-Bio-Logo ist das EU-weit verpflichtende Erkennungszeichen für Öko-Lebensmittel.
Quelle: Europäische Kommission

Auch hinsichtlich der Deklaration gibt es Vorschriften. So müssen vorverpackte Öko-Lebensmittel (zum Beispiel Kekse oder Milch im Tetra Pak) mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Das Gemeinschaftslogo, ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund, wurde von der Europäischen Kommission initiiert und ist in der gesamten EU anerkannt. 

Das EU-Bio-Logo darf nur für solche Lebensmittel verwendet werden, die in der Verkehrsbezeichnung den Hinweis auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung tragen dürfen, zum Beispiel "Öko-Leberwurst" oder "Bio-Quark". 

Somit gibt das EU-Bio-Logo Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einen Blick Klarheit darüber, dass das angebotene Lebensmittel die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft wurden nach der EU-Öko-Verordnung produziert.
  • Das Erzeugnis stimmt mit den Regeln des offiziellen Kontrollprogramms überein.
  • Das Produkt kommt direkt vom Erzeuger- oder Verarbeitungsunternehmen in einer versiegelten Verpackung.
  • Das Erzeugnis trägt den Namen des Erzeuger-, Verarbeitungs- oder Großhandelsunternehmen und den Namen oder den Kontrollcode der Kontrollstelle.
Das deutsche Bio-Siegel darf nur zusätzlich zum EU-Bio-Logo verwendet werden.
Quelle: BLE

Das deutsche Bio-Siegel wurde im Jahr 2001 eingeführt und hat hierzulande einen hohen Bekanntheitsgrad. Es darf neben dem EU-Logo weiterhin auf die Verpackung gedruckt werden, was nach wie vor rege genutzt wird.

Ergänzende Angaben: Codenummer und Herkunftsangabe

Im selben Sichtfeld wie das Logo steht eine Codenummer, wie zum Beispiel AB-CDE-123, die EU-weit den gleichen Aufbau hat. Sie gibt an, von welcher Öko-Kontrollstelle oder -behörde das Produkt als Öko-Produkt zertifiziert wurde.

  • AB: ISO-Code des Landes, in dem die Kontrollen stattfinden; "DE" steht für Deutschland
  • CDE: die von der Kommission oder dem Mitgliedstaat festgelegte Bezeichnung in drei Buchstaben, zum Beispiel "ÖKO" bei einer deutschen Kontrollstellennummer
  • 123: eine höchstens dreistellige Referenznummer für die Öko-Kontrollstelle, die ihr bei ihrer Zulassung zugewiesen wird. Zusätzlich zum Logo und der Codenummer wird im selben Sichtfeld auch die Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe angegeben. Die Angaben variieren je nach Erzeugerland und können folgendermaßen aussehen: EU-Landwirtschaft, wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU erzeugt wurden. Nicht-EU-Landwirtschaft: bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe in Drittländern
  • Angabe des Ländernamens allein oder zusätzlich: wenn alle landwirtschaftlichen Rohstoffe in demselben Land erzeugt wurden.

Um bei lose angebotener Ware beispielsweise auf Wochenmärkten und in Hofläden sicher zu sein, können Kundinnen und Kunden nach der gültigen Kontrollbescheinigung fragen. Die Code-Nummer der Öko-Kontrollstelle muss als Pflichtkennzeichnung bei allen Bio-Lebensmitteln vorhanden sein.

Warenzeichen der Verbände

Auf Bio-Produkten können außer dem EU-Bio-Logo die Warenzeichen der Öko-Anbauverbände aufgedruckt sein. Verbände wie Demeter, Bioland oder Naturland existierten in Deutschland schon lange bevor es die ersten gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Bio gab. Etwa die Hälfte aller biologisch erzeugenden Bauernhöfe und Verarbeitungsbetriebe ist einem der insgesamt neun Anbauverbände angeschlossen. Dadurch verpflichten sie sich zur Einhaltung der jeweiligen Verbandsrichtlinien, die in einigen Punkten strenger sind als der EU-Standard.

Produkte mit Verbandswarenzeichen findet man sowohl im Naturkostfachgeschäft als auch immer häufiger in Supermärkten. Auf importierten Öko-Produkten können gelegentlich auch die Warenzeichen ausländischer Anbauverbände aufgedruckt sein.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024


Weitere Informationen

Oekolandbau.de: Bio-Siegel - Info für Verbraucher

Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Bio-Lebensmittel


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