Green Claims – glaubwürdig oder Greenwashing?
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026
Mit Green Claims bewerben Unternehmen ihre Produkte als umweltfreundlich, nachhaltig oder CO2-neutral. Wie aussagekräftig sind diese Angaben?
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In Kürze
- Mit Green Claims werden Produkte als umweltfreundlich, nachhaltig oder CO2-neutral beworben.
- Viele Green Claims sind vage, irreführend oder nicht überprüfbar.
- Die EU arbeitet derzeit an der Green-Claims-Richtlinie, die umweltbezogene Werbeaussagen nur unter strengen Bedingungen zulässt.
- Auch nach derzeitigem Recht dürfen Green Claims die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen.
- Je konkreter eine umweltbezogene Werbeaussage ist, desto glaubwürdiger ist sie.
- Verschiedene Siegel garantieren unterschiedlich strenge Umweltvorgaben.
Was sind Green Claims?
Green Claims sind umweltbezogene Werbeaussagen. Sie finden sich unter anderem auf Lebensmittelverpackungen. Aufgegriffen werden beispielsweise positive Aspekte zum Ressourcenverbrauch, zu den entstehenden Treibhausgasemissionen, oder positive Umweltleistungen wie Artenschutz.
Mit diesen Umweltaussagen möchten Hersteller oder Händler Verbraucherinnen und Verbraucher zum Kauf ihrer Produkte animieren. Sie dienen als Marketinginstrument, um das Umweltbewusstsein des Unternehmens hervorzuheben – und das durch Schrift, Labels und Gestaltung der Verpackung. In der Praxis können Green Claims beispielsweise so aussehen:
- “Unsere Verpackung besteht zu 100 % aus recyceltem Material.”
- “Wir reduzieren CO2-Emissionen.”
- “Nachhaltig produziert” oder “umweltfreundlich”
Was sind die Vorteile von Green Claims?
Green Claims sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Die Umweltaussagen sind durchaus hilfreich – wenn sie wahr, überprüfbar und verständlich sind. Ein klar belegter Hinweis wie “aus 100 % recyceltem PET” macht es leichter, gezielte Kaufentscheidungen zu treffen.
Wenn die Aussagen transparent und verlässlich sind, können sie Menschen zudem motivieren, umweltbewusster einzukaufen – also zum Beispiel Produkte mit geringerem CO2-Ausstoß, aus lokalem Anbau, oder umweltfreundlicher Landwirtschaft zu wählen.
Was ist an Green Claims problematisch?
Auf der anderen Seite gibt es aber auch viele Green Claims, die vage, irreführend oder nicht überprüfbar sind – eine Praxis, das als Greenwashing oder Grünfärberei bezeichnet wird. Dabei wird Nachhaltigkeit nur vorgetäuscht, oder Umweltvorteile werden überspitzt dargestellt. Das ist zum Beispiel häufig der Fall, wenn Unternehmen ihre Produkte als “umweltfreundlich” bewerben, ohne anzugeben, worin genau die Umweltfreundlichkeit besteht.
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Manche Green Claims betonen zudem nur einen einzelnen positiven Aspekt, verschweigen aber negative Umweltauswirkungen des Produkts insgesamt. Der Hinweis “Enthält recycelte Materialien” kann bedeuten, dass nur ein sehr geringer Anteil recycelt und der Rest neu produziert ist. Die Aussage “CO2-neutral produziert” bedeutet nicht, dass bei der Produktion kein CO2 entstanden ist. Stattdessen sind entstandene Emissionen an anderer Stelle wieder ausgeglichen worden. Dies kann beispielsweise über Kompensations-Projekte stattgefunden haben, die oftmals nicht weiter beschrieben worden sind.
Zusätzlich gibt es viele unternehmensinterne “Öko-Siegel” oder grün gestaltete Verpackungen, die einen irreführenden Anschein von Nachhaltigkeit oder den Eindruck einer amtlichen Zertifizierung erwecken können. So gibt es nach Angaben der Europäischen Kommission in der Europäischen Union 230 Nachhaltigkeitslabels und 100 Green-Energy-Labels mit sehr unterschiedlicher Transparenz und Strenge.
Sind Green Claims verboten?
Green Claims an sich sind nicht verboten – wohl aber, wenn sie irreführend sind. Hier greift das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG verbietet irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG). Darunter fällt auch irreführende Umweltwerbung.
Ein Green Claim ist rechtswidrig, wenn er objektiv nicht richtig ist, missverständlich oder mehrdeutig formuliert ist, oder wichtige Informationen verschweigt, die für Verbraucherentscheidungen relevant sind.
So hat der Bundesgerichtshof nach § 5 UWG gegen einen Süßwarenhersteller entschieden, der seine Produkte als “klimaneutral” beworben hatte. Wesentlich war dabei, dass der Begriff durch das Unternehmen nicht weiter erläutert wurde und somit der Eindruck erweckt wurde, dass keinerlei Treibhausgasemissionen entstanden seien. Stattdessen wurden die Emissionen über Klimaschutzprojekte kompensiert. Die Bezeichnung “klimaneutral” war in dieser Hinsicht missverständlich.
Was plant die EU zur Regulierung der Green Claims?
EmpCo-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie der EU soll Verbraucherrechte weiter stärken. Die Abkürzung “EmpCo” steht dabei für die englische Bezeichnung “Empowering Consumers”.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 27. März 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgt die EmpCo-Umsetzung hauptsächlich durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der aktuelle Entwurf zur UWG-Novelle sieht unter anderem vor:
- Umweltaussagen wie “nachhaltig” oder “umweltfreundlich” sollen nur dann zulässig sein, wenn sie mit einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung belegt werden können – etwa durch das EU-Umweltzeichen oder nach ISO 14024 zertifizierte nationale Siegel.
- Aussagen zur CO2-Kompensation wie “klimaneutral” sind verboten, wenn die behauptete Klimaneutralität nur durch den Erwerb von Emissionszertifikaten erreicht wird.
- Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie entweder von staatlicher Stelle stammen oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das einer Überprüfung durch unabhängige Dritte unterliegt.
- Wer mit zukünftigen Umweltleistungen wirbt, muss einen realistischen und öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit überprüfbaren Zwischenzielen vorlegen.
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Green-Claims-Richtlinie
Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einer “Green Claims Directive” (Richtlinie über umweltbezogene Angaben). Ihre Anforderungen gehen über die Inhalte der EmpCo-Richtlinie hinaus. So sollen Umweltaussagen noch vor der Veröffentlichung ein Verfahren durchlaufen, das die Aussagen wissenschaftlich überprüft. Jede umweltbezogene Werbeaussage soll vorab mit wissenschaftlichen Gutachten belegt und von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert werden. Diese sogenannte Ex-ante-Verifikation sorgte für Kontroversen, da sie dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegensteht. Derzeit ist nicht sicher, ob die Green-Claims-Richtlinie verabschiedet wird.
Wie kann ich selbst glaubwürdige Umweltaussagen erkennen?
Ehrliche Umweltaussagen von Greenwashing zu unterscheiden, ist nicht leicht. Es gibt aber verschiedenen Anhaltspunkte, nach denen Verbraucherinnen und Verbraucher sich richten können:
- Ist das Versprechen konkret und verständlich?
Greenwashing verwendet oft sehr allgemeine und vage Begriffe. Je konkreter eine Umweltaussage formuliert ist, desto glaubwürdiger ist sie.
- Gibt es ein anerkanntes Siegel oder einen Nachweis?
Zertifizierte, unabhängige Siegel bieten mehr Sicherheit, als von den Herstellern selbst gestaltete Label. Auch lohnt es sich, mittels QR-Codes oder Internetlinks weiter nachzuforschen. Diese sind an den Umweltaussagen oft ergänzend angebracht. Sie bieten weitere Informationen, zum Beispiel ob es sich um CO2-Einsparungen bei der Produktion oder um Kompensation handelt.
- Ist klar, welcher Teil des Produkts nachhaltig ist?
Bezieht sich die Umweltaussage auf einen bestimmten Teil des Produktes, auf das gesamte Produkt oder den Herstellungsprozess?
- Sind Zahlen angegeben?
Ist zum Beispiel bei der Produktverpackung angegeben, zu wieviel Prozent Recyclingprodukte verwendet wurden?
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Welche Siegel zu Umweltaussagen sind glaubwürdig?
Zwei glaubwürdige und relativ verbreitete Siegel zu Umweltwirkungen sind das EU Ecolabel und der Blaue Engel. Das EU-Umweltzeichen wird an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die geringere Umweltauswirkungen haben als der Marktdurchschnitt. Dabei wird die gesamte Lebensdauer betrachtet. Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung. Er ist das älteste Umweltzeichen weltweit und kennzeichnet umweltschonende Produkte und Dienstleistungen.
Der blaue Engel findet sich derzeit auf Produkten von mehr als 1.600 Unternehmen. Auch das EU-Biosiegel bietet bei Green Claims Glaubwürdigkeit. Hier sieht der Green Claims-Gesetzesentwurf vor, dass Umweltaussagen genutzt werden dürfen, die sich an den Vorgaben der EU-Bioverordnung orientieren. So dürfen beispielsweise Claims wie “Naturschutz durch biologische Landwirtschaft” voraussichtlich weiterhin auf der Verpackung stehen.
Weitere Informationen
Oekolandbau.de: Green Claims Richtlinie: was gilt für Bio?
