Für mehr Tierwohl: Haltungskriterien im Überblick
Die Zahl an verschiedenen Tierwohl-Labels ist groß und verwirrt viele Käuferinnen und Käufer. Wir bringen Licht in den Label-Dschungel.


Quelle: landpixel.de
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen eine intensive Nutztierhaltung mit nicht tiergerechten Haltungsbedingungen ab. Wenn es nach ihren Wünschen ginge, hätten Rinder, Schweine & Co. frische Luft, Licht und ausreichend Platz zur Verfügung. Gefordert wird ein höheres Maß an Tierwohl in der Landwirtschaft.
Tierwohl – Was bedeutet das eigentlich?
Nicht selten werden die Begriffe Tierwohl, Tierschutz und Tiergerechtheit durcheinandergebracht. Trotz Überschneidungen bedeuten sie jedoch nicht dasselbe: Der Begriff Tiergerechtheit bezieht sich auf Management und Haltungsverfahren und beschreibt, inwiefern ein Haltungssystem Wohlbefinden ermöglicht. Während sich Tierschutz auf die Aktivitäten des Menschen bezieht, Tiere zu schützen, wie etwa durch Gesetze, steht bei Tierwohl die Perspektive des Tieres im Vordergrund.
Der Begriff Tierwohl umfasst die Bereiche Haltung, Gesundheit und Wohlbefinden. Die Tiere müssen also gesund sein, sollen sich artgemäß verhalten können und möglichst wenig Stress ausgesetzt sein. Haltungssysteme, die ein hohes Tierwohlniveau erreichen, können als tiergerecht bezeichnet werden.
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Wer prüft, wie es den Tieren geht?
Seit 2014 sind Tierhalterinnen und Tierhalter laut Tierschutzgesetz dazu angehalten, das Wohl ihrer Tiere regelmäßig zu überprüfen. Um den Tierhaltungsbetrieben eine möglichst objektive Bewertung des Tierwohls zu ermöglichen, haben Experten aus Wissenschaft, Beratung, Tierschutz und Praxis für alle relevanten Tiergruppen belastbare tierbezogene Kriterien – sogenannte Tierschutzindikatoren – erarbeitet und in stalltauglichen Leitfäden zusammengefasst.
Die Prüfung beinhaltet, dass in regelmäßigen Abständen der Zustand der Tiere vorort im Stall begutachtet wird. Außerdem werden Daten aus Milchuntersuchungen und Schlachtbefunden herangezogen, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Tiere möglich machen. Auf Basis dieser Prüfung kann dann abgeschätzt werden, ob durch geeignete Managementmaßnahmen das Tierwohl verbessert werden muss.
Als gesetzliche Grundlage gilt für Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie gibt jedoch keine verbindlichen Standards in Sachen Tierwohl vor. Regelmäßige Kontrollen, ob die gesetzlichen Tierschutzvorgaben eingehalten werden, sind auch nicht vorgeschrieben. Die zuständigen Veterinärämter machen zwar stichprobenartig Kontrollen. Nach Aussage der Bundesregierung wurden Betriebe in den Jahren 2009 bis 2017 im Durchschnitt jedoch nur etwa alle 17 Jahre kontrolliert.
Im Ökolandbau gibt es darüber hinausgehende Regelungen. So stellt die EU-Öko-Verordnung höhere Anforderungen an die Tierhalterinnen und Tierhalter, was die Haltungsbedingungen angeht. Tiere im Ökolandbau müssen zum Beispiel mehr Platz und einen Auslauf ins Freie haben.
Da die EU-Öko-Verordnung jedoch den tatsächlichen Zustand der Tiere – also Gesundheit und Verhalten – unberücksichtigt lässt, hat die Arbeitsgemeinschaft Tierwohl der deutschen Bio-Anbauverbände Bioland, Gäa, Demeter, Naturland und Biokreis 2014 ein Prüfsystem entwickelt, um das Wohlergehen der Tiere auf Öko-Betrieben beurteilen und kontrollieren zu können. Dieses Prüfsystem wird im Rahmen der regelmäßigen Öko-Kontrollen auf tierhaltenden Betrieben dieser Verbände angewendet.
Tierhaltende Betriebe, die an einigen der unten vorgestellten Tierwohl-Initiativen wie „Für Mehr Tierschutz“, „Neuland“ oder „Vier Pfoten – Tierschutz kontrolliert“ teilnehmen, werden ebenfalls regelmäßig auf die Einhaltung der Tierwohl-Vorgaben kontrolliert.
Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens
Seit einigen Jahren wird ein staatliches Label gefordert, mit dem tierische Produkte gekennzeichnet werden können, die nach Tierwohlstandards erzeugt wurden, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
Seine Einführung ist beschlossene Sache. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte bereits im Februar 2019 die Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen vorgestellt. Es soll als freiwillige Kennzeichnung in drei Stufen vergeben werden und zunächst nur für Schweine gelten, später aber auch auf andere Nutztierarten ausgeweitet werden. Wann die ersten Produkte mit dem neuen Kennzeichen auf den Markt kommen, ist bislang jedoch noch nicht klar.
Bestehende Tierwohlkennzeichnungen im Überblick
Um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl zu erleichtern, haben verschiedenste Initiativen in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Tierwohlkennzeichnungen entwickelt. Leider ist die Bandbreite an Labeln inzwischen so groß, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Wir verraten Ihnen daher im Folgenden, welches Label wofür steht.
Für Mehr Tierschutz
Der Deutsche Tierschutzbund hat mit dem zweistufigen Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" eine Kennzeichnung eingeführt, mit der seit 2013 Produkte von Masthühnern und Mastschweinen gekennzeichnet werden, seit 2016 auch Produkte von Legehennen und seit 2017 Milchprodukte. Die teilnehmenden Erzeugerbetriebe werden zweimal jährlich und unangekündigt von unabhängiger Stelle kontrolliert.
Das Siegel gliedert sich in zwei Stufen:
- Einstiegsstufe
Den Tieren muss mehr Platz zur Verfügung gestellt werden: Für Schweine müssen die Buchten so ausgestaltet sein, dass sie eine Trennung in Funktionsbereiche (Liegen, Fressen und Koten) ermöglichen. Pro Kuh muss eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz vorhanden sein. Bei Mastgeflügel sind ein Außenklimabereich sowie Strukturelemente wie Sitzstangen verpflichtend und Legehennen bekommen zusätzliche Sandbäder. Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten. Vor einem geplanten Transport zur Schlachtung muss der Landwirt sicherstellen und dokumentieren, dass die Kuh nicht trächtig ist.
- Premiumstufe
In der zweiten Labelstufe kommen zusätzlich unter anderem Zugang zu Auslauf (bzw. Laufhof oder Weide) oder Freilandhaltung sowie bei den Schweinen Einstreu im Liegebereich hinzu. Bei den Masthähnchen muss eine noch geringere Besatzdichte als in der Eingangsstufe eingehalten werden.
Mehr Infos: Für mehr Tierschutz
Neuland
Alle Neuland-Tiere werden nach strengen Richtlinien artgerecht gehalten. Sie haben mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, ganzjährig Auslauf ins Freie, liegen auf Stroh und bekommen nur regionale, gentechnisch nicht veränderte Futtermittel zu fressen. Tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind ebenso verboten wie Leistungsförderer in der Fütterung. Neben diesen allgemeingültigen Richtlinien gelten für die verschiedenen Tierarten weitere, spezielle Anforderungen.
Verglichen mit dem Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" erfüllt Neuland mit seinen Vorgaben die Anforderungen der Premiumstufe des Labels problemlos, in einigen Bereichen liegen die Neuland-Standards sogar darüber. Mit dem Neuland-Siegel werden Produkte von Mastgeflügel, Mastschweinen, Mastrindern, Legehennen und Schafen gekennzeichnet. Die erzeugenden Betriebe werden mindestens einmal jährlich und unangemeldet kontrolliert.
Mehr Infos: Neuland
Vier Pfoten – Tierschutz kontrolliert
2012 wurde in Österreich und Deutschland das zweistufige "Tierschutz-kontrolliert"-Gütesiegel der Organisation Vier Pfoten eingeführt. Das Label gilt für Mastrinder, Mastschweine, Legehennen, Mastenten, Mastputen, Milch- und Fleischschafe, Milch- und Fleischziegen, Masthühner und Milchvieh. In Österreich gibt es bereits Eier sowie Schweine- und Entenfleischprodukte, die mit dem Gütesiegel gekennzeichnet sind. Im deutschen Einzelhandel sind bislang nur Milch-Produkte mit dem Vier-Pfoten-Siegel zu finden.
Die Stufe Silber steht für grundlegende Verbesserungen der Lebensbedingungen in der konventionellen Haltung und betrifft damit eine größere Anzahl Nutztiere. Gold steht für eine Tierhaltung nach höchstmöglichen Tierschutzstandards. Das Gütesiegel beinhaltet neben den Vorgaben für die Haltung auch solche für den Transport und die Schlachtung. Vermarkter treten als Lizenznehmer auf, die Landwirte unter Vertrag nehmen. Einmal im Jahr werden die tierhaltenden Betriebe durch unabhängige Kontrollstellen kontrolliert. Darüber hinaus behält sich Vier Pfoten vor, stichprobenartige Überkontrollen durchzuführen.
Mehr Infos: Vier Pfoten – Tierschutz kontrolliert
EU-Biosiegel und Bio-Anbauverbände
Grundlage für die Bio-Tierhaltung ist die EU-Verordnung Ökologischer Landbau. Sie schreibt eine flächengebundene Tierhaltung vor. Das bedeutet, dass der zulässige Tierbesatz von der vorhandenen Fläche abhängt. Außerdem hat die Tierhaltung artgerecht zu erfolgen, das bedeutet beispielsweise Auslauf oder Weidegang oder ein Verbot ausschließlicher Haltung auf Spaltenböden oder präventiver Antibiotika-Gaben. Je nach Tierart gibt es detaillierte Vorgaben wie beispielsweise bestimmte Einstreu, Sitzstangen, Staubbäder, Wasserbecken, Wühlflächen usw.
Laut EU-Verordnung soll das Futter für die Tiere überwiegend im eigenen oder einem anderen Bio-Betrieb in der Region erzeugt werden. Ist nicht genügend Futter in Öko-Qualität verfügbar, können auch konventionelle Futtermittel verwendet werden.
Die Richtlinien der deutschen Öko-Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter, Biopark, Gäa, Biokreis, Ecoland und Verbund Ökohöfe gehen teilweise über diese Mindestvorgaben hinaus.
Für den (Schlacht-)Transport von Nutztieren verbietet die EU-Öko-Verordnung den Einsatz von Elektroschockern und herkömmlichen Beruhigungsmitteln. Den Verbänden zufolge dürfen die Tiere maximal vier Stunden lang und 200 Kilometer weit transportiert werden.
Zum Platzbedarf der einzelnen Tiere machen die EU-Öko-Verordnung sowie die Richtlinien der Verbände detaillierte Angaben, die teilweise noch über die Vorgaben der anderen Siegel hinausgehen.
Mehr Infos: Was heißt "Bio"? – oekolandbau.de
Haltungsform
Das Label "Haltungsform" wurde gemeinsam von mehreren Supermarktketten entwickelt und eingeführt. In vier Kategorien werden die folgenden Haltungsbedingungen gekennzeichnet: Stallhaltung (rot), Stallhaltung Plus (blau), Außenklima (orange) und Premium (grün).
Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich allerdings nicht um ein eigenständiges neues Label mit eigenem Kontrollsystem. Es dient vielmehr dazu, bestehende Standards und Tierwohlprogramme in ein vierstufiges System einzuordnen. Nach den gesetzlichen Mindeststandards erzeugte Produkte werden so zum Beispiel der Stufe 1, Bioprodukte der Stufe 4 zugeordnet. Verglichen mit allen anderen Labels werden bei "Haltungsform" nur sehr wenige Kriterien für die Bewertung herangezogen.
Mehr Infos: Haltungsform
Initiative Tierwohl
2015 wurde die Initiative Tierwohl ins Leben gerufen. Hinter der Initiative stehen Unternehmen und Verbände aus dem Lebensmitteleinzelhandel, aus der Fleischwirtschaft sowie aus der Landwirtschaft. Teilnehmende Betriebe, die sich für mehr Tierwohl einsetzen, erhalten durch die Initiative ein etwas höheres Tierwohlentgelt. Um zu prüfen, ob die erzeugenden Betriebe die Kriterien einhalten, werden sie mindestens zweimal jährlich kontrolliert, einmal davon unangekündigt.
Seit 2018 kennzeichnet die Initiative die nach Tierwohlkriterien erzeugten Produkte auch mit einem Siegel. Dies ist bislang fast nur auf Geflügelprodukten zu finden. In kleinerem Umfang werden inzwischen aber auch Schweinefleischprodukte gekennzeichnet.
Mehr Infos: Initiative Tierwohl
Haltungskriterien im Überblick
Masthühner
Masthühner | Maximale Gruppen- größe pro Stall |
Maximale Besatz- dichte |
Auslauf | Einstreu | Mastdauer | Transport- dauer |
---|---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
k.A. | 39 kg/m2 | nicht vorge- schrieben |
- | 32-46 Tage | k.A. |
Haltungsform | k.A. | Stufe 1: 39 kg/m2 Stufe 2: 35 kg/m2 Stufe 3: 25 kg/m2 Stufe 4: 21 kg/m² |
Stufe 3: ständiger Zugang zu Außenklimastall Stufe 4: Zugang zu Freigelände (min. 1/3 der Lebenszeit) |
Stufe 4: mind. 1/3 der Fläche |
k.A. | k.A. |
Vier Pfoten | Silber: 30.000 Gold: 4.800 |
Silber: 25 kg/m2 Gold: 25 kg/m2 |
Silber: Kaltschar- raum Gold: Kaltschar- raum und Grünauslauf 4 m²/Tier |
flächen- deckend |
k.A. (es werden die max. täglichen Gewichts- zunahmen festgelegt) |
200 km / 4 h |
Initiative Tierwohl |
k.A. | 10% mehr Platz als gesetzlich vorge- schrieben |
k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Für Mehr Tierschutz |
Einstieg: 30.000 Tiere Premium: 4.800 Tiere |
Einstieg: 25 kg/m² und 15 Tiere/m² (ohne Kaltscharrraum); sonst 29 kg/m² und 17 Tiere/m² Premium: 21 kg/m² und 10 Tiere/m² (ohne Kaltscharrraum); sonst 25 kg/m² und 15 Tiere/m² |
Einstieg: Kalt- scharrraum Premium: Kaltscharrraum + 4 m² Auslauf pro Tier, davon 2,5 m² im Radius von 150 m |
flächen-deckend |
Einstieg: Beide: Es werden max. tägliche Gewichtszunahmen festgelegt. |
max. 4 h |
Neuland | 4.800 Tiere |
21 kg/m² und 20 Tiere/m², ab dem 29. Lebenstag 21 kg/m² und 10 Tiere/m² |
Grünauslauf mit 4m²/Tier |
flächen- deckend |
mind. 56 Tage |
200 km / 4 h |
EU-Öko- Verordnung |
4.800 Tiere |
21 kg/m² und 10 Tiere/m² |
Grünauslauf mit 4m²/Tier |
mind. 1/3 der Fläche |
mind. 81 Tage |
k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
4.800 Tiere |
21 kg/m² und 10 Tiere/m² |
Grünauslauf mit 4m²/Tier |
mind. 1/3 der Fläche |
mind. 81 Tage |
Bioland, Naturland: max. 200 km u. 4 h |
Legehennen
Legehennen | Maximale Gruppengröße | Maximale Besatzdichte | Auslauf |
---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
6.000 Tiere | 9 Tiere/m2 | Boden- und Freilandhaltung: Kaltscharraum |
Vier Pfoten | Silber: 4.000 Tiere Gold: 3.000 Tiere |
Silber: 8 Tiere/m2 Gold: 7 Tiere/m2 |
Silber: Kaltscharraum und Grünauslauf 8 m²/Tier Gold: Kaltscharraum und Grünauslauf 8 m²/Tier |
Für Mehr Tierschutz |
Einstieg: 3.000 Tiere Premium: 3.000 Tiere |
Einstieg: 7 Tiere/m2 Premium: 7 Tiere/m2 | Einstieg: Kaltscharraum Premium: Kaltscharrraum + 4 m² Auslauf pro Tier im Radius von 150 m |
Neuland | 1.500 Tiere | 6 Tiere/m2 | ganzjähriger Freilandauslauf mit 4m2/Tier |
EU-Öko- Verordnung |
3.000 Tiere | 6 Tiere/m2 | Freilandauslauf mit 4m2/Tier |
Bioland, Naturland, Demeter |
3.000 Tiere | 6 Tiere/m2 | Freilandauslauf mit 4m2/Tier |
Mastschweine
Mastschweine | Flächen- bedarf (gewichts- abhängig) |
Einstreu | Auslauf | Schwanz-kupieren | Transport-dauer |
---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
0,5 - 1 m2/Tier | nicht vorge-schrieben | nicht vorge- schrieben |
erlaubt | max. 24 h |
Haltungsform | Stufe 1: mind. 0,75 m²/Tier Stufe 2: mind. 0,825 m²/Tier Stufe 3: 1,05 m²/Tier Stufe 4: 1,5 m²/Tier | k.A. | Stufe 4: vorge- schrieben |
k.A. | k.A. |
Vier Pfoten | Silber: 0,7 - 2 m²/Tier Gold: 0,6 - 1,5 m²/Tier |
im Liege- bereich |
Silber: vorge- schrieben Gold: Freilandhaltung verpflichtend, max. 14 Tiere/ha |
verboten | 200 km / 4 h |
Initiative Tierwohl |
10% mehr Platz als gesetzlich vorge-schrieben | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Für Mehr Tierschutz |
Einstieg: mind. 0,65 - 2,1 m²/Tier Premium: mind. 0,8 - 2,3 m²/Tier |
im Liege-bereich | Einstieg: nicht vorgeschrieben Premium: mind. 0,3 - 0,8 m²/Tier | verboten | 200 km / 4 h |
Neuland | mind. 0,5 - 1,6 m²/Tier |
im Liegebereich | Je nach Gewicht des Tiers (bis 60, bis 120, über 120 kg): Auslauf: mind. 0,3, 0,5 bzw. 0,8 m²/Tier Stall: mind. 0,5, 1,0 bzw. 1,6 m²/Tier | verboten | 200 km / 4 h |
EU-Öko- Verordnung |
mind. 0,8 - 1,5 m²/Tier |
im Ruhe- bereich |
mind. 0,6 - 1,2m²/Tier | verboten | k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
mind. 0,8 - 1,5 m²/Tier |
im Ruhe-bereich | mind. 0,6 - 1,2m²/Tier | verboten | Bioland, Naturland: 200 km / 4 h |
Mastrinder
Mastrinder | Platzangebot (gewichts- abhängig) |
Auslauf | Anbinde- haltung |
Kälber enthornen |
Transport |
---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
k.A. | nicht vorge- schrieben |
erlaubt | erlaubt | max. 29 h |
Haltungsform | Stufe 1: 1,5 - 2,2 m²/Tier Stufe 2: 1,5 - 3 m²/Tier Stufe 3: 1,5 - 4 m²/Tier Stufe 4: 1,5 - 5 m²/Tier |
Stufe 3: ganzjährig nutzbarer Laufhof Stufe 4: ständiger Auslauf und Weide |
ab Stufe 2: verboten |
Stufen 1 - 3: erlaubt Stufe 4: im Ausnahmefall (mit Betäubung) |
k.A. |
Vier Pfoten | Silber: 2,5 - 5 m²/Tier Gold: 2,5 - 5 m²/Tier |
Silber: Weidegang für mind. 120 Tage/Jahr Gold: Laufhof am Stall und Weidegang für 150 Tage/Jahr (mind. 120) |
verboten | Silber: durch Tierarzt nach Schmerzaus-schaltung, Sedierung und Schmerz-behandlung Gold: verboten |
200 km / 4 h |
Für Mehr Tierschutz (Mast von Rindern aus Milchkuhbetrieben) |
Bis Ende 3.Monat, 130 kg: 1,5 m², davon eingestreuter Liegebereich min. 1 m² 4.-6. Monat, 130-200 kg: 3 m², davon eingestreuter Liegebereich min. 2 m² 200-300 kg: 3 m², davon min. 2 m² Liegefläche 300-400 kg: 4 m², davon min. 2,5 m² Liegefläche 400-500 kg: 5 m², davon min. 2,5 m² Liegefläche ab 500 kg: 1 m² pro 100 kg, davon min. 50% Liegefläche |
Premium:
4.-6. Monat, 130-200 kg: 2 m² Auslauf pro Tier 200-300 kg: 2 m² Auslauf 300-400 kg: 2 m² Auslauf 400-500 kg: 3 m² Auslauf ab 500 kg: 0,75 m² pro 100 kg Alternativ oder zusätzlich zum Laufhof kann der Betrieb den Zugang zu einer Weide gewähren. |
verboten | Nur unter Sedierung, Lokalanästhesie (Tierarzt) und Schmerzmittelgabe | 200 km, max. 4 h |
Neuland | 1 m²/100 kg Lebend-gewicht; Mutterkühe: 5m²/Tier |
0,75 m²/ 100 kg Lebend-gewicht |
verboten | Mit Betäubung nur nach Indikation durch Tierarzt |
200 km / 4h |
EU-Öko- Verordnung |
1,5 - 5 m²/Tier | 1,1 - 3,7 m²/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig |
Kann genehmigt werden | k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
1,5 - 5 m²/Tier | 1,1 - 3,7 m²/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus-setzungen zulässig Bioland: bei Jungtieren < 1 Jahr verboten |
Bioland, Naturland: Kann genehmigt werden Demeter: verboten |
Bioland, Naturland: 200 km / 4 h |
Milchkühe
Milchkühe | Platz- angebot (je Tier) |
Auslauf | Anbinde- haltung |
Kälber enthornen |
Transport |
---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
k.A. | nicht vorge- schrieben |
erlaubt | erlaubt | max. 29 h |
Haltungsform | Stufe 1: k.A. Stufe 2: 4 m2 Stufe 3: 5 m2 Stufe 4: 6 m2 |
Stufe 3: Laufhof (3 m2/Tier) oder Weidegang Stufe 4: Laufhof (3 m2/Tier) und Weidegang |
Stufe 1: erlaubt Stufe 2: saisonal erlaubt Stufen 3-4: nicht erlaubt |
Stufen 1-3: erlaubt Stufe 4: im Ausnahme- fall mit Betäubung erlaubt |
k.A. |
Vier Pfoten | 6 m2 | Silber: Weidegang mind. 120 Tage/Jahr Gold: Laufhof am Stall und Weide- gang 150 Tage/Jahr (mind. 120) |
verboten | Silber: durch Tierarzt nach Schmerz- ausschaltung, Sedierung und Schmerz- behandlung Gold: verboten |
200 km / 4 h |
Für Mehr Tierschutz |
Einstieg: 6 m2 Bewegungsfläche Premium: 9 m2 Bewegungsfläche (6 m2 Stallinnenfläche und 3 m2 ganzjährig verfügbarer Laufhof) |
Einstieg: k.A. Premium: ganzjährig Zugang zum Außenklima (Weide innerhalb der Vegetationszeit für mind. 120 Tage/Jahr und zusätzlich 3 m2 befestigter Laufhof) |
verboten | Nur unter Sedierung, Lokalanästhesie (Tierarzt) und Schmerzmittelgabe | 200 km / max. 4 h |
EU-Öko- Verordnung |
6 m2 | Freilandauslauf mit mind. 4,5 m2/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig |
Kann genehmigt werden |
k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
6 m2 | Freilandauslauf mit mind. 4,5 m2/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig; Bioland: bei Jungtieren < 1 Jahr verboten |
Bioland, Naturland: Kann genehmigt werden (dann mit Betäubung), Demeter: verboten |
Bioland, Naturland: 200 km / 4 h |
Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2021
Weitere Informationen
Oekolandbau.de: Wie werden Tiere im ökologischen Landbau gehalten?