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Für mehr Tierwohl: Haltungskriterien im Überblick

Die Zahl an verschiedenen Tierwohl-Labeln ist groß und verwirrt viele Käuferinnen und Käufer. Wir bringen Licht in den Label-Dschungel.

Legehennen in Freilandhaltung
Legehennen in Freilandhaltung
Quelle: landpixel.de

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen eine intensive Nutztierhaltung mit nicht tiergerechten Haltungsbedingungen ab. Wenn es nach ihren Wünschen ginge, hätten Rinder, Schweine & Co. frische Luft, viel Licht und ausreichend Platz zur Verfügung. Gefordert wird ein höheres Maß an Tierwohl in der Landwirtschaft.

Tierwohl – Was bedeutet das eigentlich?

Nicht selten werden die Begriffe Tierwohl, Tierschutz und Tiergerechtheit durcheinandergebracht. Trotz Überschneidungen bedeuten sie jedoch nicht dasselbe: Der Begriff Tiergerechtheit bezieht sich auf Management und Haltungsverfahren und beschreibt, inwiefern ein Haltungssystem Wohlbefinden ermöglicht. Während sich Tierschutz auf die Aktivitäten des Menschen bezieht, Tiere zu schützen, wie etwa durch Gesetze, steht bei Tierwohl die Perspektive des Tieres im Vordergrund.

Der Begriff Tierwohl umfasst die Bereiche Haltung, Gesundheit und Wohlbefinden. Die Tiere müssen also gesund sein, sollen sich artgemäß verhalten können und möglichst wenig Stress ausgesetzt sein. Haltungssysteme, die ein hohes Tierwohlniveau erreichen, können als tiergerecht bezeichnet werden.

Wer prüft, wie es den Tieren geht?

Seit 2014 sind Tierhalterinnen und Tierhalter laut Tierschutzgesetz dazu angehalten, das Wohl ihrer Tiere regelmäßig zu überprüfen. Um den Tierhaltungsbetrieben eine möglichst objektive Bewertung des Tierwohls zu ermöglichen, haben Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Beratung, Tierschutz und Praxis für alle relevanten Tiergruppen belastbare tierbezogene Kriterien – sogenannte Tierschutzindikatoren – erarbeitet und in stalltauglichen Leitfäden zusammengefasst.

Die Prüfung beinhaltet, dass in regelmäßigen Abständen der Zustand der Tiere vor Ort im Stall begutachtet wird. Außerdem werden Daten aus Milchuntersuchungen und Schlachtbefunden herangezogen, die Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Tiere möglich machen. Auf Basis dieser Prüfung kann dann abgeschätzt werden, ob durch geeignete Managementmaßnahmen das Tierwohl verbessert werden muss.

Als gesetzliche Grundlage gilt für Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie gibt jedoch keine verbindlichen Standards in Sachen Tierwohl vor. Regelmäßige Kontrollen, ob die gesetzlichen Tierschutzvorgaben eingehalten werden, sind auch nicht vorgeschrieben. Die zuständigen Veterinärämter machen zwar stichprobenartig Kontrollen. Nach Aussage der Bundesregierung wurden Betriebe in den Jahren 2009 bis 2017 im Durchschnitt jedoch nur etwa alle 17 Jahre kontrolliert.

Im Öko-Landbau gibt es darüber hinausgehende Regelungen. So stellt die EU-Öko-Verordnung höhere Anforderungen an die Tierhalterinnen und Tierhalter, was die Haltungsbedingungen angeht. Tiere im Öko-Landbau müssen zum Beispiel mehr Platz und einen Auslauf ins Freie haben.

Da die EU-Öko-Verordnung jedoch den tatsächlichen Zustand der Tiere – also Gesundheit und Verhalten – unberücksichtigt lässt, haben einige Bio-Anbauverbände ein eigenes Prüfsystem entwickelt, um das Wohlergehen der Tiere auf Öko-Betrieben beurteilen und kontrollieren zu können. Dieses Prüfsystem wird im Rahmen der regelmäßigen Öko-Kontrollen auf tierhaltenden Betrieben dieser Verbände angewendet.

Tierhaltende Betriebe, die an einigen der unten vorgestellten Tierwohl-Initiativen wie "Für Mehr Tierschutz" oder "Neuland" teilnehmen, werden ebenfalls regelmäßig auf die Einhaltung der Tierwohl-Vorgaben kontrolliert.

BZL-Broschüre

Tierwohl - Was hat das mit mir zu tun?

Der Unterrichtsbaustein für die 7. - 9. Jahrgangsstufe bereitet das komplexe Thema Tierwohl für die Fächer Sozialkunde, Politik, Wirtschaft und Verbraucherbildung auf und nimmt dabei vor allem die Milchviehhaltung in den Blick.

Zur Broschüre

Einführung eines staatlichen Tierhaltungskennzeichens

Damit Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf verlässlich erkennen können, wie die Tiere gehalten wurden, deren Produkte sie kaufen, wird seit Jahren ein staatliches Label gefordert, mit dem die Produkte gekennzeichnet werden können.

Seitens der Bundesregierung ist ein solches Kennzeichen schon seit längerem geplant, konnte aber bislang nicht umgesetzt werden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir startete daher einen neuen Versuch. Im Juni 2022 hat er seine Eckpunkte für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaf (BMEL) geplante Tierhaltungskennzeichen vorgestellt. Dies soll für alle Lebensmittel tierischer Herkunft verpflichtend eingeführt werden. Bundestag und Bundesrat haben im Sommer 2023 den Weg dafür freigemacht.

Mit der Tierhaltungskennzeichnung wird die Haltungsform, in der das Tier gehalten wurde, auf dem Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. In einem ersten Schritt wird frisches unverarbeitetes Fleisch von Schweinen gekennzeichnet. Weitere Tierarten und Produkte sollen folgen. Wann die ersten Lebensmittel mit dem neuen Kennzeichen auf den Markt kommen, ist bislang jedoch noch nicht klar.

Mehr Infos: Tierhaltungskennzeichnung

Bestehende Tierwohlkennzeichnungen im Überblick

Um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl zu erleichtern, haben verschiedenste Initiativen in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Tierwohlkennzeichnungen entwickelt. Leider ist die Bandbreite an Labeln inzwischen groß, sodass man leicht den Überblick verlieren kann. Wir verraten Ihnen daher im Folgenden, welches Label wofür steht.

Für Mehr Tierschutz

Der Deutsche Tierschutzbund hat mit dem zweistufigen Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" eine Kennzeichnung eingeführt, mit der Produkte von Masthühnern, Mastschweinen, Mastrindern, Legehennen und Milchkühen gekennzeichnet werden können. Die teilnehmenden Erzeugerbetriebe werden zwei bis viermal jährlich und unangekündigt von unabhängiger Stelle kontrolliert.

Das Siegel gliedert sich in zwei Stufen:

Den Tieren muss mehr Platz zur Verfügung gestellt werden: Für Schweine müssen die Buchten so ausgestaltet sein, dass sie eine Trennung in Funktionsbereiche (Liegen, Fressen und Koten) ermöglichen. Pro Kuh müssen eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz vorhanden sein. Bei Mastgeflügel sind ein Außenklimabereich sowie Strukturelemente wie Sitzstangen verpflichtend und Legehennen bekommen zusätzliche Sandbäder und Beschäftigungsmaterial. Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten. Vor einem geplanten Transport zur Schlachtung muss der Landwirt sicherstellen und dokumentieren, dass die Kuh nicht trächtig ist.

In der zweiten Labelstufe kommen zusätzlich unter anderem Zugang zu Auslauf (beziehungsweise Laufhof oder Weide) oder Freilandhaltung und ein höheres Platzangebot hinzu.

Mehr Infos: Für mehr Tierschutz

Neuland

Alle Neuland-Tiere werden nach strengen Richtlinien artgerecht gehalten. Sie haben mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, ganzjährig Auslauf ins Freie, liegen auf Stroh und bekommen nur regionale, gentechnisch nicht veränderte Futtermittel zu fressen. Tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind ebenso verboten wie Leistungsförderer in der Fütterung. Neben diesen allgemeingültigen Richtlinien gelten für die verschiedenen Tierarten weitere, spezielle Anforderungen.

Verglichen mit dem Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" erfüllt Neuland mit seinen Vorgaben die Anforderungen der Premiumstufe des Labels problemlos, in einigen Bereichen liegen die Neuland-Standards sogar darüber. Mit dem Neuland-Siegel werden Produkte von Mastgeflügel, Mastschweinen, Mastrindern, Legehennen und Schafen gekennzeichnet. Die erzeugenden Betriebe werden mindestens einmal jährlich und unangemeldet kontrolliert.

Mehr Infos: Neuland

EU-Biosiegel und Bio-Anbauverbände

Grundlage für die Bio-Tierhaltung ist die EU-Öko-Verordnung. Sie schreibt eine flächengebundene Tierhaltung vor. Das bedeutet, dass der zulässige Tierbesatz von der vorhandenen Fläche abhängt. Außerdem hat die Tierhaltung artgerecht zu erfolgen. Das bedeutet beispielsweise Auslauf oder Weidegang, ein Verbot ausschließlicher Haltung auf Spaltenböden oder präventiver Antibiotika-Gaben. Je nach Tierart gibt es detaillierte Vorgaben wie beispielsweise bestimmte Einstreu, Sitzstangen, Staubbäder, Wasserbecken, Wühlflächen.

Laut EU-Öko-Verordnung soll das Futter für die Tiere überwiegend im eigenen oder einem anderen Bio-Betrieb in der Region erzeugt werden. Ist nicht genügend Futter in Öko-Qualität verfügbar, dürfen in sehr begrenztem Umfang konventionelle Eiweißfuttermittel zugefüttert werden.

Die Richtlinien der deutschen Öko-Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter, Biopark, Gäa, Biokreis, Ecoland und Verbund Ökohöfe gehen teilweise über diese Mindestvorgaben hinaus.

Für den (Schlacht-)Transport von Nutztieren verbietet die EU-Öko-Verordnung den Einsatz von Elektroschockern und herkömmlichen Beruhigungsmitteln. Den Verbänden zufolge dürfen die Tiere maximal vier Stunden lang und 200 Kilometer weit transportiert werden.

Zum Platzbedarf der einzelnen Tiere machen die EU-Öko-Verordnung sowie die Richtlinien der Verbände detaillierte Angaben, die teilweise über die Vorgaben der anderen Siegel hinausgehen.

Mehr Infos: Öko-Landbau - was heißt das? – oekolandbau.de

Haltungsform

Das Label "Haltungsform" wurde gemeinsam von mehreren Supermarktketten entwickelt und eingeführt. In vier Kategorien werden die folgenden Haltungsbedingungen gekennzeichnet: Stallhaltung (rot), Stallhaltung Plus (blau), Außenklima (orange) und Premium (grün).

Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich allerdings nicht um ein eigenständiges neues Label mit eigenem Kontrollsystem. Es dient vielmehr dazu, bestehende Standards und Tierwohlprogramme in ein vierstufiges System einzuordnen. Nach den gesetzlichen Mindeststandards erzeugte Produkte werden so zum Beispiel der Stufe 1, Bioprodukte der Stufe 4 zugeordnet. Verglichen mit allen anderen Labeln werden bei "Haltungsform" nur sehr wenige Kriterien für die Bewertung herangezogen.

Mehr Infos: Haltungsform

Initiative Tierwohl

2015 wurde die Initiative Tierwohl ins Leben gerufen. Hinter der Initiative stehen Unternehmen und Verbände aus dem Lebensmitteleinzelhandel, aus der Fleischwirtschaft sowie aus der Landwirtschaft. Teilnehmende Betriebe, die sich für mehr Tierwohl einsetzen, erhalten durch die Initiative ein etwas höheres Tierwohlentgelt. Um zu prüfen, ob die erzeugenden Betriebe die Kriterien einhalten, werden sie mindestens zweimal jährlich kontrolliert, einmal davon unangekündigt.

Seit 2018 kennzeichnet die Initiative die nach Tierwohlkriterien erzeugten Produkte auch mit einem Siegel. Dies ist bislang nur auf Geflügel- und Schweinefleischprodukten zu finden.

Mehr Infos: Initiative Tierwohl

Haltungskriterien im Überblick

Masthühner

Masthühner Maximale
Gruppen-
größe pro Stall
Maximale
Besatz-
dichte
Auslauf Einstreu Mastdauer Transport-
dauer
Gesetzliche
Bestimmungen
k.A. 39 kg/m2 nicht vorge-
schrieben
- 32-46 Tage k.A.
Haltungsform k.A. Stufe 1: 39 kg/m2
Stufe 2: 35 kg/m2
Stufe 3: 25 kg/m2
Stufe 4: 21 kg/m²
Stufe 3: ständiger Zugang zu Außenklimastall
Stufe 4: Zugang zu Freigelände (min. 1/3 der Lebenszeit)
Stufe 4: mind.
1/3 der
Fläche
k.A. k.A.
Initiative
Tierwohl
k.A. 35 kg/m2 (im Durschschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge) k.A. k.A. k.A. k.A.
Für Mehr
Tierschutz
Einstieg:
30.000 Tiere
Premium:
4.800 Tiere
Einstieg:
25 kg/m²
und 15 Tiere/m² (ohne Kaltscharrraum); sonst 29 kg/m² und 17 Tiere/m²
Premium:
21 kg/m²
und 10 Tiere/m² (ohne Kaltscharrraum); sonst 25 kg/m² und 15 Tiere/m²
Einstieg: Kalt-
scharrraum
Premium:
Kaltscharrraum + 4 m² Auslauf pro Tier, davon 2,5 m² im Radius von 150 m
flächen-deckend

Einstieg:
k.A.
Premium:
mind. 56
Tage

max. 4 h
Neuland 4.800
Tiere
21 kg/m²
und 20
Tiere/m²,
ab dem 29.
Lebenstag
21 kg/m²
und 10
Tiere/m²
Grünauslauf
mit 4m²/Tier
flächen-
deckend
mind. 56
Tage
200 km / 4 h
EU-Öko-
Verordnung
4.800
Tiere
21 kg/m² Grünauslauf
mit 4m²/Tier
mind. 1/3
der Fläche
mind. 81
Tage
k.A.
Bioland,
Naturland
4.800
Tiere
21 kg/m² Grünauslauf
mit 4m²/Tier
mind. 1/3
der Fläche
mind. 81
Tage
Bioland,
Naturland:

max. 200 km u. 4 h

Legehennen

Legehennen Maximale Gruppengröße Maximale Besatzdichte Auslauf
Gesetzliche
Bestimmungen
6.000 Tiere 9 Tiere/m2 Boden- und Freilandhaltung: Kaltscharraum
Für Mehr
Tierschutz
Einstieg: 3.000 Tiere
Premium: 3.000 Tiere
Einstieg: 7 Tiere/m2 Premium: 7 Tiere/m2 Einstieg: Kaltscharraum
Premium: Kaltscharrraum + 4 m² Auslauf pro Tier im Radius von 150 m
Neuland 1.500 Tiere 6 Tiere/m2 ganzjähriger Freilandauslauf mit 4m2/Tier
EU-Öko-
Verordnung
3.000 Tiere 6 Tiere/m2 Freilandauslauf mit 4m2/Tier
Bioland,
Naturland,
Demeter
3.000 Tiere 6 Tiere/m2 Freilandauslauf mit 4m2/Tier

 

Mastschweine

Mastschweine Flächen-
bedarf (gewichts-
abhängig)
Einstreu Auslauf Schwanz-kupieren Transport-dauer
Gesetzliche
Bestimmungen
0,5 - 1 m2/Tier nicht vorge-schrieben nicht vorge-
schrieben
erlaubt max. 24 h
Haltungsform Stufe 1: mind. 0,75 m²/Tier Stufe 2: mind. 0,825 m²/Tier Stufe 3: 1,05 m²/Tier Stufe 4: 1,5 m²/Tier k.A. Stufe 4: vorge-
schrieben
k.A. k.A.
Initiative
Tierwohl
10% mehr Platz als gesetzlich vorge-schrieben k.A. k.A. k.A. k.A.
Für Mehr
Tierschutz
Einstieg: mind. 0,65  - 2,1 m²/Tier
Premium: mind. 0,8 - 2,3 m²/Tier
im Liege-bereich Einstieg: nicht vorgeschrieben Premium: mind. 0,3 - 0,8 m²/Tier verboten 200 km /
4 h
Neuland mind.
0,5 - 1,6 m²/Tier
im Liegebereich Je nach Gewicht des Tiers: 0,3 - 0,8 m2/Tier verboten 200 km /
4 h
EU-Öko-
Verordnung
mind.
0,8 - 1,5 m²/Tier
im Ruhe-
bereich
mind. 0,6 - 1,2m²/Tier verboten k.A.
Bioland,
Naturland,
Demeter
mind.
0,8 - 1,5 m²/Tier
im Ruhe-bereich mind. 0,6 - 1,2m²/Tier verboten Bioland,
Naturland:

200 km /
4 h

 

Mastrinder

Mastrinder Platzangebot
(gewichts-
abhängig)
Auslauf Anbinde-
haltung
Kälber
enthornen
Transport
Gesetzliche
Bestimmungen
k.A. nicht
vorge-
schrieben
erlaubt erlaubt max. 29 h
Haltungsform Stufe 1:
1,5 - 2,2 m²/Tier
Stufe 2:
1,5 - 3 m²/Tier
Stufe 3:
1,5 - 4 m²/Tier
Stufe 4:
1,5 - 5 m²/Tier
Stufe 3: ganzjährig nutzbarer Laufhof
Stufe 4: ständiger
Auslauf
und Weide
ab Stufe 2:
verboten
Stufen 1 - 3:
erlaubt
Stufe 4:
im Ausnahmefall
(mit Betäubung)
k.A.
Initiative Tierwohl 1,5 - 3 m²/Tier (Mutterkuhhaltung: 5 m²) k.A.

Bullenmast und Mutterkuh: verboten

Färsen- und Ochsenmast: unter Auflagen erlaubt

k.A. k.A.
Für Mehr Tierschutz (Mast von Rindern aus Milchkuhbetrieben)

Einstieg:
200-300kg: 3m²
300-400kg: 4m²
400-500kg: 5m²
ab 500kg: 1m² pro 100kg

Premium:

200-300 kg: 2 m² Auslauf

300-400 kg: 2 m² Auslauf

400-500 kg: 3 m² Auslauf

ab 500 kg: 0,75 m² pro 100 kg

verboten Nur unter Sedierung, Lokalanästhesie (Tierarzt) und Schmerzmittelgabe 200 km, max. 4 h
Neuland 1 m²/100 kg Lebend-gewicht; Mutterkühe:
5m²/Tier
0,75 m²/
100 kg Lebend-gewicht
verboten Mit Betäubung
nur nach
Indikation
durch Tierarzt
200 km
/ 4h
EU-Öko-
Verordnung
1,5 - 5 m²/Tier 1,1 - 3,7 m²/Tier Für Klein-
betriebe
unter
bestimmten Voraus-
setzungen zulässig
Kann genehmigt werden k.A.
Bioland,
Naturland,
Demeter
1,5 - 5 m²/Tier 1,1 - 3,7 m²/Tier Für Klein-
betriebe
unter
bestimmten Voraus-setzungen zulässig
Bioland:
bei Jungtieren
< 1 Jahr
verboten
Bioland,
Naturland:

Kann genehmigt werden
Demeter:
verboten
Bioland, Naturland:
200 km
/ 4 h

Milchkühe

Milchkühe Platz-
angebot
(je Tier)
Auslauf Anbinde-
haltung
Kälber
enthornen
Transport
Gesetzliche
Bestimmungen
k.A. nicht
vorge-
schrieben
erlaubt erlaubt max. 29 h
Haltungsform Stufe 1: k.A.
Stufe 2: 4 m2
Stufe 3: 5 m2
Stufe 4: 6 m2
Stufe 3:
Laufhof
(3 m2/Tier)
oder
Weidegang
Stufe 4:
Laufhof (3 m2/Tier) und
Weidegang
Ab Stufe 3: nicht erlaubt Stufen 1-3:
erlaubt
Stufe 4:
im Ausnahme-
fall mit
Betäubung
erlaubt
k.A.
Initiative Tierwohl 1,5 - 4 m2 k.A. unter Auflagen erlaubt Nur unter Sedierung und Schmerzmittelgabe k.A.
Für Mehr
Tierschutz
Einstieg:
6 m2 Bewegungsfläche
Premium:
9 m2 Bewegungsfläche (6 m2 Stallinnenfläche und 3 m2 ganzjährig verfügbarer Laufhof)
Einstieg:
k.A.
Premium:
ganzjährig
Zugang zum
Außenklima (Weide innerhalb der Vegetationszeit für mind. 120 Tage/Jahr und zusätzlich 3 m2 befestigter Laufhof)
verboten Nur unter Sedierung, Lokalanästhesie (Tierarzt) und Schmerzmittelgabe 200 km / max. 4 h
EU-Öko-
Verordnung
6 m2 Freilandauslauf mit mind. 4,5 m2/Tier Für Klein-
betriebe
unter
bestimmten Voraus-
setzungen zulässig
Kann
genehmigt
werden
k.A.
Bioland,
Naturland,
Demeter
6 m2 Freilandauslauf mit mind. 4,5 m2/Tier Für Klein-
betriebe
unter
bestimmten Voraus-
setzungen zulässig;
Bioland:
bei Jungtieren
< 1 Jahr
verboten
Bioland,
Naturland:

Kann
genehmigt
werden (dann
mit Betäubung), Demeter:
verboten
Bioland,
Naturland:

200 km
/ 4 h

 

Letzte Aktualisierung: 13. September 2022


Weitere Informationen

Oekolandbau.de: Wie werden Tiere im ökologischen Landbau gehalten?


Mastschweine in einem Stall mit Spaltenboden

Tierwohl - was heißt das konkret?

Geht es um Nutztierhaltung, ist oft von Tierwohl, Tierschutz oder Tiergerechtigkeit die Rede. Was ist damit gemeint und wo liegen die Unterschiede?