Für mehr Tierwohl: Haltungskriterien im Überblick
Die Zahl an verschiedenen Tierwohl-Labels ist groß und verwirrt viele Käuferinnen und Käufer. Wir bringen Licht in den Label-Dschungel.


Quelle: landpixel.de
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen eine intensive Nutztierhaltung mit nicht tiergerechten Haltungsbedingungen ab. Wenn es nach ihren Wünschen ginge, hätten Rinder, Schweine & Co. frische Luft, Licht und ausreichend Platz zur Verfügung. Gefordert wird ein höheres Maß an Tierwohl in der Landwirtschaft.
Tierwohl – Was bedeutet das eigentlich?
Nicht selten werden die Begriffe Tierwohl, Tierschutz und Tiergerechtheit durcheinandergebracht. Trotz Überschneidungen bedeuten sie jedoch nicht dasselbe: Der Begriff Tiergerechtheit bezieht sich auf Management und Haltungsverfahren und beschreibt, inwiefern ein Haltungssystem Wohlbefinden ermöglicht. Während sich Tierschutz auf die Aktivitäten des Menschen bezieht, Tiere zu schützen, wie etwa durch Gesetze, steht bei Tierwohl die Perspektive des Tieres im Vordergrund
Der Begriff Tierwohl umfasst die Bereiche Haltung, Gesundheit und Wohlbefinden. Die Tiere müssen also gesund sein, sollen sich artgemäß verhalten können und möglichst wenig Stress ausgesetzt sein. Haltungssysteme, die ein hohes Tierwohlniveau erreichen, können als tiergerecht bezeichnet werden.
Wer prüft wie es den Tieren geht?
Auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen wurden Instrumente entwickelt, die Landwirtinnen und Landwirte anwenden können, um zu prüfen, wie es ihren Tieren geht. Denn seit der Änderung des Tierschutzgesetzes 2014 sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, im Rahmen einer betrieblichen Eigenkontrolle Tierschutzindikatoren in ihrem Bestand zu erheben und zu bewerten.
Hierfür prüfen sie bei Geflügel unter anderem den Zustand der Fußballen, des Gefieders oder der Haut. Auf Basis dieser Prüfung kann dann abgeschätzt werden, ob durch Managementmaßnahmen das Tierwohl verbessert werden muss. Seit 2016 gibt es stalltaugliche Leitfäden für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel, die vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) herausgegeben werden.
Im Ökolandbau gibt es eigenständige Entwicklungen: Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau enthalten zwar konkrete Vorgaben etwa zu Weidegang, Einstreu oder Liegeboxengröße. Der tatsächliche Zustand der Tiere, also Gesundheit und Verhalten, bleibt aber unberücksichtigt. Daher hat die Arbeitsgemeinschaft Tierwohl der deutschen Bioanbauverbände Bioland, Gäa, Demeter, Naturland und Biokreis 2014 ein Prüfsystem entwickelt, das im Rahmen der Öko-Kontrolle auf tierhaltenden Betrieben dieser Verbände angewendet wird.
Bei den sogenannten Tierwohlkontrollen überprüfen Kontrolleure anhand von Schlüssel-Indikatoren zum Beispiel den Zustand des Gefieders bei Geflügel, die Verschmutzung von Rindern oder Verlustraten in der Ferkelaufzucht.
Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens
Die gesetzliche Grundlage für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere ist die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Sie gibt allerdings keine verbindlichen Standards in Sachen Tierwohl vor. Daher wird seit einigen Jahren ein staatliches Label gefordert, mit dem tierische Produkte gekennzeichnet werden können, die nach Tierwohlstandards erzeugt wurden, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
Seine Einführung ist beschlossene Sache. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte bereits im Februar 2019 die Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen vorgestellt. Es soll als freiwillige Kennzeichnung in drei Stufen vergeben werden und zunächst nur für Schweine gelten, später aber zum Beispiel auf Geflügel ausgeweitet werden. Wann die ersten Produkte mit dem neuen Kennzeichen auf den Markt kommen, ist bislang jedoch noch nicht klar.
Bestehende Tierwohlkennzeichnungen im Überblick
Um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl zu erleichtern, haben verschiedenste Initiativen in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Tierwohlkennzeichnungen entwickelt. Leider ist die Bandbreite an Labeln inzwischen so groß, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Wir verraten Ihnen daher im Folgenden, welches Label wofür steht.
Für Mehr Tierschutz
Der Deutsche Tierschutzbund hat mit dem zweistufigen Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" eine Kennzeichnung eingeführt, mit der seit 2013 Produkte von Masthühnern und Mastschweinen gekennzeichnet werden, seit 2016 auch Produkte von Legehennen und seit 2017 Milchprodukte. Die teilnehmenden Erzeugerbetriebe werden zweimal jährlich und unangekündigt von unabhängiger Stelle kontrolliert.
Das Siegel gliedert sich in zwei Stufen:
- Einstiegsstufe
Der Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel ist bei allen Tierarten verboten. Außerdem muss den Tieren mehr Platz zur Verfügung gestellt werden: Für Schweine müssen die Funktionsbereiche für Liegen, Fressen und Koten sichtbar getrennt sein, pro Kuh muss eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz vorhanden sein, bei Mastgeflügel sind ein Außenklimabereich sowie Strukturelemente wie Sitzstangen verpflichtend und Legehennen bekommen ein zusätzliches Sandbad. Eingriffe an Tieren, wie das betäubungslose Kastrieren der Eber oder das Kupieren der Schnäbel bei Legehennen, sind nicht zulässig. Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten. Vor einem geplanten Transport zur Schlachtung muss der Landwirt sicherstellen und dokumentieren, dass die Kuh nicht trächtig ist.
- Premiumstufe
In der zweiten Labelstufe kommen zusätzlich unter anderem Außenklimabereiche, Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung sowie bei den Schweinen Stroheinstreu hinzu.
Mehr Infos: Für mehr Tierschutz
Neuland
Alle Neuland-Tiere werden nach strengen Richtlinien artgerecht gehalten. Sie haben ganzjährig Auslauf ins Freie, liegen auf Stroh und bekommen nur heimische, gentechnisch nicht veränderte Futtermittel zu fressen. Tierische Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind ebenso verboten wie Antibiotika oder andere Leistungsförderer in der Fütterung. Neben diesen allgemeingültigen Richtlinien gelten für die verschiedenen Tierarten weitere, spezielle Anforderungen.
Verglichen mit dem Tierschutzlabel "Für Mehr Tierschutz" erfüllt Neuland mit seinen Vorgaben die Anforderungen der Premiumstufe des Labels problemlos, in einigen Bereichen liegen die Neuland-Standards sogar darüber. Mit dem Neuland-Siegel werden Produkte von Masthühnern, Mastschweinen, Mastrindern und Legehennen gekennzeichnet. Die erzeugenden Betriebe werden mindestens einmal jährlich und unangemeldet kontrolliert.
Mehr Infos: Neuland
Vier Pfoten – Tierschutz kontrolliert
2012 wurde in Österreich und Deutschland das zweistufige "Tierschutz-kontrolliert"-Gütesiegel der Organisation Vier Pfoten eingeführt. Das Label gilt für Mastrinder, Mastschweine, Legehennen, Mastenten, Mastputen, Milch- und Fleischschafe, Milch- und Fleischziegen, Masthühner und Milchvieh. In Österreich gibt es bereits Eier sowie Rinder-, Schweine und Entenfleischprodukte, die mit dem Gütesiegel gekennzeichnet sind. Im deutschen Einzelhandel sind bislang nur Milch-Produkte sowie in Österreich erzeugte Eier mit dem Vier-Pfoten-Siegel zu finden.
Die Stufe Silber steht für grundlegende Verbesserungen der Lebensbedingungen in der konventionellen Haltung und betrifft damit eine größere Anzahl Nutztiere. Gold steht für eine Tierhaltung nach höchstmöglichen Tierschutzstandards. Das Gütesiegel beinhaltet neben den Vorgaben für die Haltung auch solche für den Transport und die Schlachtung. Vermarkter treten als Lizenznehmer auf, die Landwirte unter Vertrag nehmen. Einmal im Jahr werden die tierhaltenden Betriebe unangekündigt durch unabhängige Kontrollstellen kontrolliert. Darüber hinaus behält sich Vier Pfoten vor, stichprobenartige Überkontrollen durchzuführen.
Mehr Infos: Vier Pfoten – Tierschutz kontrolliert
EU-Biosiegel und Bio-Anbauverbände
Grundlage für die Bio-Tierhaltung ist die EU-Verordnung Ökologischer Landbau. Sie schreibt eine flächengebundene Tierhaltung vor. Das bedeutet, dass der zulässige Tierbesatz von der vorhandenen Fläche abhängt. Außerdem hat die Tierhaltung artgerecht zu erfolgen, das bedeutet beispielsweise Auslauf oder Weidegang oder ein Verbot ausschließlicher Haltung auf Spaltenböden oder präventiver Antibiotika-Gaben. Je nach Tierart gibt es detaillierte Vorgaben wie beispielsweise bestimmte Einstreu, Sitzstangen, Staubbäder, Wasserbecken, Wühlflächen usw.
Laut EU-Verordnung soll das Futter für die Tiere überwiegend im eigenen oder einem anderen Bio-Betrieb in der Region erzeugt werden. Ist nicht genügend Futter in Öko-Qualität verfügbar, können auch konventionelle Futtermittel verwendet werden.
Die Richtlinien der deutschen Öko-Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter, Biopark, Gäa, Biokreis, Ecoland und Verbund Ökohöfe gehen teilweise über diese Mindestvorgaben hinaus. Bioland und Naturland schreiben beispielsweise vor, dass mindestens 50 Prozent des Gesamtfutters aus dem eigenen Betrieb oder einer regionalen Kooperation mit einem anderen Verbands-Erzeuger stammen muss. Nur wenn kein verbandseigenes Futter verfügbar ist, kann anderes Ökofutter zugekauft werden.
Für den (Schlacht-)Transport von Nutztieren verbietet die EU-Öko-Verordnung den Einsatz von Elektroschockern und herkömmlichen Beruhigungsmitteln. Den Verbänden zufolge dürfen die Tiere maximal vier Stunden lang und 200 Kilometer weit transportiert werden.
Zum Platzbedarf der einzelnen Tiere machen die EU-Öko-Verordnung sowie die Richtlinien der Verbände detaillierte Angaben, die teilweise noch über die Vorgaben der anderen Siegel hinausgehen.
Mehr Infos: Was heißt "Bio"? – oekolandbau.de
Haltungsform
Das Label "Haltungsform" wurde gemeinsam von mehreren Supermarktketten entwickelt und eingeführt. In vier Kategorien werden die folgenden Haltungsbedingungen gekennzeichnet: Stallhaltung (rot), Stallhaltung Plus (blau), Außenklima (orange) und Premium (grün).
Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich allerdings nicht um ein eigenständiges neues Label mit eigenem Kontrollsystem. Es dient vielmehr dazu, bestehende Standards und Tierwohlprogramme in ein vierstufiges System einzuordnen. Nach den gesetzlichen Mindeststandards erzeugte Produkte werden so zum Beispiel der Stufe 1, Bioprodukte der Stufe 4 zugeordnet. Verglichen mit allen anderen Labels werden bei "Haltungsform" nur sehr wenige Kriterien für die Bewertung herangezogen.
Mehr Infos: Haltungsform
Initiative Tierwohl
2015 wurde die Initiative Tierwohl ins Leben gerufen. Hinter der Initiative stehen Unternehmen und Verbände aus dem Lebensmitteleinzelhandel, aus der Fleischwirtschaft sowie aus der Landwirtschaft. Teilnehmende Betriebe, die sich für mehr Tierwohl einsetzen, erhalten durch die Initiative ein etwas höheres Tierwohlentgelt. Um zu prüfen, ob die erzeugenden Betriebe die Kriterien einhalten, werden sie mindestens zweimal jährlich kontrolliert, einmal davon unangekündigt.
Seit 2018 kennzeichnet die Initiative die nach Tierwohlkriterien erzeugten Produkte auch mit einem Siegel. Dies ist bislang fast nur auf Geflügelprodukten zu finden. In kleinerem Umfang werden inzwischen aber auch Schweinefleischprodukte gekennzeichnet.
Mehr Infos: Initiative Tierwohl
Haltungskriterien im Überblick
Masthühner
Masthühner | Maximale Gruppen- größe |
Maximale Besatz- dichte |
Auslauf | Einstreu | Mastdauer | Transport- dauer |
---|---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
k.A. | 39 kg/m2 | nicht vorge- schrieben |
- | 32-46 Tage | k.A. |
Haltungsform | k.A. | Stufe 1: 39 kg/m2 Stufe 2: 35 kg/m2 Stufe 3: 25 kg/m2 Stufe 4: 21 kg/m² |
ab Stufe 3 vorge- schrieben |
Stufe 4: mind. 1/3 der Fläche |
k.A. | k.A. |
Vier Pfoten | Silber: 30.000 pro Stall Gold: 4.800 pro Stall |
Silber: 25 kg/m2 Gold: 25 kg/m2 |
Silber: Kaltschar- raum Gold: Kaltschar- raum und Grünauslauf 4 m²/Tier |
flächen- deckend |
k.A. (es werden die max. täglichen Gewichts- zunahmen festgelegt) |
200 km / 4 h |
Initiative Tierwohl |
k.A. | 10% mehr Platz als gesetzlich vorge- schrieben |
k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Für mehr Tierschutz |
Einstieg: 30.000 Tiere Premium: 4.800 Tiere |
Einstieg: 25 kg/m² und 15 Tiere/m² Premium: 21 kg/m² und 10 Tiere/m² |
Einstieg: Kalt- scharrraum Premium: Grünauslauf mit 4m²/Tier |
flächen-deckend | Einstieg: k.A. Premium: mind. 56 Tage |
max. 4 h |
Neuland | 4.800 Tiere |
21 kg/m² und 20 Tiere/m², ab dem 29. Lebenstag 21 kg/m² und 10 Tiere/m² |
Grünauslauf mit 4m²/Tier |
flächen- deckend |
mind. 56 Tage |
k.A. |
EU-Öko- verordnung |
4.800 Tiere |
21 kg/m² und 10 Tiere/m² |
Grünauslauf mit 4m²/Tier |
mind. 1/3 der Fläche |
mind. 81 Tage |
k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
4.800 Tiere |
21 kg/m² und 10 Tiere/m² |
Grünauslauf mit 4m²/Tier |
mind. 1/3 der Fläche |
mind. 81 Tage |
Bioland, Naturland: max. 200 km u. 4 h |
Legehennen
Legehennen | Maximale Gruppengröße | Maximale Besatzdichte | Auslauf |
---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
6.000 Tiere | 9 Tiere/m2 | Boden- und Freilandhaltung: Kaltscharraum |
Vier Pfoten | Silber: 4.000 Tiere Gold: 3.000 Tiere |
Silber: 8 Tiere/m2 Gold: 7 Tiere/m2 |
Silber: Kaltscharraum und Grünauslauf 8 m²/Tier Gold: Kaltscharraum und Grünauslauf 8 m²/Tier |
Für mehr Tierschutz |
Einstieg: 3.000 Tiere Premium: 3.000 Tiere |
Einstieg: 7 Tiere/m2 Premium: 7 Tiere/m2 | Einstieg: Kaltscharraum Premium: Freilandauslauf mit 4m2/Tier |
Neuland | 1.500 Tiere | 6 Tiere/m2 | ganzjähriger Freilandauslauf mit 4m2/Tier |
EU-Öko- verordnung |
3.000 Tiere | 6 Tiere/m2 | Freilandauslauf mit 4m2/Tier |
Bioland, Naturlan, Demeter |
3.000 Tiere | 6 Tiere/m2 | Freilandauslauf mit 4m2/Tier |
Mastschweine
Mastschweine | Flächen- bedarf (gewichts- abhängig) |
Einstreu | Auslauf | Schwanz-kupieren | Betäu-bungs- lose Kastration |
Transport-dauer |
---|---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
0,5 - 1 m2/Tier | nicht vorge-schrieben | nicht vorge- schrieben |
erlaubt | erlaubt | max. 24 h |
Haltungsform | Stufe 1: mind. 0,75 m²/Tier Stufe 2: mind. 0,825 m²/Tier Stufe 3: 1,05 m²/Tier Stufe 4: 1,5 m²/Tier | k.A. | Stufe 4: vorge- schrieben |
k.A. | k.A. | k.A. |
Vier Pfoten | Silber: 0,7 - 2 m²/Tier Gold: 0,6 - 1,5 m²/Tier |
im Liege- bereich |
Silber: vorge- schrieben Gold: Auslauf bei Stall-haltung 0,4 - 1,2 m²/Tier |
verboten | verboten | 200 km / 4 h |
Initiative Tierwohl |
10% mehr Platz als gesetzlich vorge-schrieben | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Für mehr Tierschutz |
Einstieg: mind. 0,55 - 1,6 m²/Tier Premium: mind. 0,5 - 1,5 m²/Tier |
im Liege-bereich | Einstieg: k.A Premium: mind. 0,3 - 0,8 m²/Tier | verboten | verboten | 200 km / 4 h |
Neuland | mind. 0,5 - 1,6 m²/Tier |
flächen-deckend | mind. 0,3 - 0,8 m²/Tier | verboten | verboten | 200 km / 4 h |
EU-Öko- verordnung |
mind. 0,8 - 1,5 m²/Tier |
im Ruhe- bereich |
mind. 0,6 - 1,2m²/Tier | verboten | erlaubt | k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
mind. 0,8 - 1,5 m²/Tier |
im Ruhe-bereich | mind. 0,6 - 1,2m²/Tier | verboten | Bioland, Demeter: verboten |
Bioland, Naturland: 200 km / 4 h |
Mastrinder
Mastrinder | Platzangebot (gewichts- abhängig) |
Auslauf | Anbinde- haltung |
Kälber enthornen |
Transport |
---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
k.A. | nicht vorge- schrieben |
erlaubt | erlaubt | max. 29 h |
Haltungsform | Stufe 1: 1,5 - 2,2 m2/Tier Stufe 2: 1,5 - 3 m2/Tier Stufe 3: 1,5 - 4 m2/Tier Stufe 4: 1,5 - 5 m2/Tier |
Stufe 4: ständiger Auslauf oder Weide vorge- schrieben |
ab Stufe 2: verboten |
Stufen 1 - 3: erlaubt Stufe 4: im Ausnahmefall (mit Betäubung) |
k.A. |
Vier Pfoten | Silber: 2,5 - 5 m²/Tier Gold: 2,5 - 5 m²/Tier |
Silber: Weidegang für mind. 120 Tage/Jahr Gold: Laufhof am Stall und Weidegang für 150 Tage/Jahr (mind. 120) |
verboten | Silber: durch Tierarzt nach Schmerzaus-schaltung, Sedierung und Schmerz-behandlung Gold: verboten |
200 km / 4 h |
Initiative Tierwohl |
10% mehr als gesetzlich vorge-schrieben | k.A. | k.A. | k.A. | k.A. |
Neuland | 1 m²/100 kg Lebend-gewicht; Mutterkühe: 5m²/Tier |
0,75 m²/ 100 kg Lebend-gewicht |
verboten | Mit Betäubung nur nach Indikation durch Tierarzt |
200 km / 4h |
EU-Öko- verordnung |
1,5 - 5 m²/Tier | 1,1 - 3,7 m²/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig |
Kann genehmigt werden | k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
1,5 - 5 m²/Tier | 1,1 - 3,7 m²/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus-setzungen zulässig Bioland: bei Jungtieren < 1 Jahr verboten |
Bioland, Naturland: Kann genehmigt werden Demeter: verboten |
Bioland, Naturland: 200 km / 4 h |
Milchkühe
Milchkühe | Platz- angebot (je Tier) |
Auslauf | Anbinde- haltung |
Kälber enthronen |
Transport |
---|---|---|---|---|---|
Gesetzliche Bestimmungen |
k.A. | nicht vorge- schrieben |
erlaubt | erlaubt | max. 29 h |
Haltungsform | Stufe 1: k.A. Stufe 2: 4 m2 Stufe 3: 5 m2 Stufe 4: 6 m2 |
Stufen 1-2: nicht vorge- schrieben Stufe 3: Laufhof (3 m2/Tier) oder Weidegang Stufe 4: Laufhof und Weidegang |
Stufe 1: erlaubt Stufe 2: saisonal erlaubt Stufen 3-4: nicht erlaubt |
Stufen 1-3: erlaubt Stufe 4: im Ausnahme- fall mit Betäubung erlaubt |
k.A. |
Vier Pfoten | 6 m2 | Silber: Weidegang mind. 120 Tage/Jahr Gold: Laufhof am Stall und Weide- gang 150 Tage/Jahr (mind. 120) |
verboten | Silber: durch Tierarzt nach Schmerz- ausschaltung, Sedierung und Schmerz- behandlung Gold: verboten |
200 km / 4 h |
Für mehr Tierschutz |
6 m2 | Einstieg: k.A. Premium: ganzjährig Zugang zum Außenklima |
verboten | Einstieg: k.A. Premium: Mit Betäubung nur nach Indikation durch Tierarzt erlaubt |
max. 4 h |
EU-Öko- verordnung |
6 m2 | Freilandauslauf mit mind. 4,5 m2/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig |
Kann genehmigt werden |
k.A. |
Bioland, Naturland, Demeter |
6 m2 | Freilandauslauf mit mind. 4,5 m2/Tier | Für Klein- betriebe unter bestimmten Voraus- setzungen zulässig; Bioland: bei Jungtieren < 1 Jahr verboten |
Bioland, Naturland: Kann genehmigt werden (dann mit Betäubung), Demeter: verboten |
Bioland, Naturland: 200 km / 4 h |
Weitere Informationen
Deutscher Tierschutzbund: Informationen zum Tierschutzlabel für Verbraucher
Oekolandbau.de: Wie werden Tiere im ökologischen Landbau gehalten?