Antibiotika in der Nutztierhaltung
Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2026
Antibiotika sind für Menschen und Tiere unverzichtbar. Werden sie falsch eingesetzt, kann das aber zu Problemen führen.
Quelle: landpixel.de
In Kürze
- Antibiotika sind für Mensch und Tier unverzichtbar, können bei falschem Einsatz aber Resistenzen fördern.
- In der Nutztierhaltung sind Antibiotika ausschließlich zur Behandlung kranker Tiere erlaubt; vorbeugende Anwendungen sind verboten.
- Reserveantibiotika dürfen nur eingesetzt werden, wenn Standardantibiotika nicht mehr wirken.
- Leitlinien und gesetzliche Vorgaben haben den Antibiotikaeinsatz seit 2011 deutlich verringert.
In den Medien ist häufig die Rede von multiresistenten Keimen. Das sind Bakterien, die unempfindlich gegenüber gewissen Antibiotika sind. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren.
Allein in Europa sterben nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) jährlich mehr als 35.000 Menschen in Folge einer Antibiotikaresistenz. Nach aktuellen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation war bakterielle Antibiotikaresistenz im Jahr 2021 weltweit mit rund 1,14 Millionen Todesfällen direkt verbunden.
Was sind Reserveantibiotika?
Viele der heute verwendeten Antibiotika wurden schon vor Jahrzehnten zugelassen. Manche Bakterien konnten Resistenzen gegen einige dieser Antibiotika entwickeln. Reserveantibiotika sind besonders wirksame Antibiotika, die gezielt zur Behandlung von Infektionen vorbehalten werden, bei denen die Standardantibiotika nicht mehr oder nur noch eingeschränkt wirken. Durch den zurückhaltenden Einsatz dieser Mittel soll die Entstehung weiterer Resistenzen möglichst lange hinausgezögert werden.
Ein zu sorgloser Umgang mit Antibiotika sowohl in der Humanmedizin als auch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in den vergangenen Jahrzehnten hat zur Ausbreitung solcher Resistenzen beigetragen. Daher wurden und werden die Bemühungen verstärkt, Antibiotika sparsamer und gezielter einzusetzen.
Wie werden Antibiotika in der Nutztierhaltung eingesetzt?
Vorrangiges Ziel in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist es, Krankheiten durch bestmögliche Haltungsbedingungen und Hygiene zu vermeiden. Darüber hinaus wird auch in der Tierzüchtung darauf geachtet, Tiere mit geringer Krankheitsanfälligkeit zu züchten. Antibiotika dürfen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nur zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden und nicht vorbeugend.
Strenge Vorschriften
Für den Einsatz von Medikamenten (nicht nur Antibiotika) bei lebensmittelliefernden Tieren gibt es strenge Vorschriften. Denn anders als bei Hobbytieren kann es zu Arzneimittelrückständen in den Lebensmitteln kommen. Daher muss der Einsatz umfangreich dokumentiert werden. Außerdem gibt es für alle Medikamente Wartezeiten, die nach der letzten Medikamentengabe einzuhalten sind, ehe Fleisch, Milch und Eier als Lebensmittel verkauft werden dürfen.
Was wird getan, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren?
Die “Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln” bilden die Richtschnur für die Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung. Ihnen zufolge soll beispielsweise bei wiederholtem oder längerfristigem Einsatz der krankheitsverursachende Erreger nachgewiesen werden. Zudem wird empfohlen, im Labor eine Arzneimittelempfindlichkeitsprüfung zu erstellen – ein sogenanntes Antibiogramm.
Seit 2018 ist dies auch gesetzlich festgeschrieben. Die neuen Regeln für die tierärztliche Hausapotheke schreiben unter bestimmten Voraussetzungen die Erstellung eines solchen Antibiogramms vor, um zu prüfen, welches Antibiotikum gegen die krankheitsverursachenden Bakterien wirksam ist.
Tierärztliche Hausapotheke
Anders als in der Humanmedizin dürfen Tierärztinnen und Tierärzte eine eigene Apotheke führen und Arzneimittel an Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer verkaufen. Die Abgabe ist jedoch auf die für die konkrete Behandlung erforderliche Menge begrenzt und darf nicht auf Vorrat erfolgen.
Eine wichtige Säule der staatlichen Strategie zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung ist das Antibiotika-Minimierungskonzept nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Damit soll der Verbrauch von Antibiotika auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß begrenzt werden. Tierhalterinnen und Tierhalter bestimmter Betriebsgrößen müssen halbjährlich durch die sie betreuende Tierärztinnen und Tierärzte melden, wie häufig Antibiotika bei ihren Tieren eingesetzt wurde. Die Meldung erfolgt über die staatliche HIT-Datenbank.
Aus diesen Daten ermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) deutschlandweit gültige Kennzahlen über den Antibiotikaeinsatz. Es werden statistische Durchschnittswerte berechnet und die 25 Prozent der Betriebe, die deutschlandweit am meisten Antibiotika eingesetzt haben, verpflichtet, gemeinsam mit ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt beim Veterinäramt einen schriftlichen Plan einzureichen, mit welchen Maßnahmen sie den Einsatz von Antibiotika in Zukunft reduzieren wollen.
Wie hat sich der Antibiotikaverbrauch entwickelt?
Alle diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, den Antibiotikaverbrauch zu verringern. So sank die Gesamtabgabemenge an Antibiotika dem BVL zufolge zwischen 2011 und 2024 um rund 67 Prozent. Auch bei Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation als besonders wichtig für die Humanmedizin eingestuft werden, zeigen die BVL-Daten über die Jahre insgesamt rückläufige Trends.
Weitere Informationen:
Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH): Tierarzneimittel
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Antibiotikaresistenz
