Wie oft werden tierhaltende Betriebe kontrolliert?
Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2026
Alle landwirtschaftlichen Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland müssen die geltenden Tierschutzbestimmungen einhalten. Doch wie oft wird kontrolliert? Und wie häufig werden Verstöße festgestellt?
Quelle: tomazl via Getty Images
In Kürze
- Tierhaltungsbetriebe müssen staatlich kontrolliert werden; die Auswahl erfolgt risikoorientiert durch die Veterinärämter.
- 2024 wurden rund 21 Prozent der kontrollpflichtigen Betriebe überprüft; bei knapp jedem vierten kontrollierten Betrieb gab es Beanstandungen.
- Tierschutzverbände und Wissenschaft fordern seit Jahren häufigere und wirksamere Kontrollen.
- Landwirtschaftliche Verbände verweisen auf zusätzliche Kontroll- und Qualitätssicherungssysteme neben den amtlichen Kontrollen.
- Reformbedarf ist erkannt, doch Personalmangel und fehlende Strukturen bremsen bislang eine flächendeckende Umsetzung.
Immer wieder berichten die Medien über gravierende Tierschutz-Verstöße auf landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben. Aufgedeckt werden solche Verstöße häufig durch Tierschutzorganisationen, die diese Vergehen mit Bildern und Videos dokumentieren.
Viele Menschen fragen sich, warum es zu solchen Aufnahmen kommen kann. Sind die Probleme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung tatsächlich so gravierend? Oder handelt es sich dabei, wie oft behauptet wird, um schwarze Schafe? Wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe eigentlich kontrolliert und wie oft werden dabei Verstöße festgestellt?
Muss Tierschutz kontrolliert werden?
Ja. Staatliche Behörden müssen kontrollieren, ob das Tierschutzrecht auf Tierhaltungsbetrieben eingehalten wird. So schreibt es eine EU-Verordnung vor, an die sich alle Mitgliedsstaaten halten müssen. Darin steht, dass diese Kontrollen ohne Vorankündigung erfolgen müssen und dass die Behörden ausreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal dafür bereitstellen müssen.
Wer muss kontrollieren?
Zuständig für die Kontrolle und die Durchsetzung des Tierschutzrechts sind in Deutschland die Länder. Hier legt das jeweils zuständige Veterinäramt fest, welche Betriebe kontrolliert werden. Dabei gehen die Veterinäre risikoorientiert vor. Das heißt, sie prüfen anhand der ihnen vorliegenden Daten, welche Betriebe in irgendeiner Form auffällig geworden sind. Diese Betriebe werden dann in erster Linie geprüft. Manchmal besteht auch vorher schon ein Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen.
Quelle: landpixel.de
Wie häufig wird kontrolliert?
Von den Bundesländern wird jährlich unter anderem ermittelt, wie viele kontrollpflichtige landwirtschaftliche Nutztierhaltungsbetriebe es gibt, auf wie vielen davon Kontrollen durchgeführt wurden und bei wie vielen dieser Betriebe es Beanstandungen gab. Diese Daten werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gesammelt und an die Europäische Kommission übermittelt.
Danach wurden im Jahr 2024 60.230 von insgesamt 287.670 kontrollpflichtigen Betrieben mit Nutzieren kontrolliert. Das ist eine Kontrollquote von insgesamt rund 21 Prozent. In knapp einem Viertel dieser kontrollierten Betriebe wurden Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt. In 266 Fällen kam es zu gerichtlichen Anzeigen.
Tierschützer und Wissenschaft fordern mehr und effektivere Kontrollen
Tierschützerinnen und Tierschützer weisen schon seit Jahren auf Missstände in Tierhaltungsbetrieben hin. Aus ihrer Sicht sei es kein Wunder, dass immer wieder Fälle aufgedeckt würden, wenn nur so selten kontrolliert würde. Sie fordern daher, dass die Kontrolldichte deutlich erhöht wird. Nach Meinung vieler Tierschutzorganisationen sollten die Betriebe mindestens einmal im Jahr auf die Einhaltung von Tierschutzstandards kontrolliert werden.
Aber nicht nur Tierschutzverbände sehen Handlungsbedarf. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hatte schon 2015 in seinem wegweisenden Gutachten "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" häufigere und bessere Kontrollen zum Tierschutz empfohlen.
Quelle: BLE
Landwirtschaftsverbände erwidern: Tierschutzkontrolle ist nicht die einzige Überwachungsinstanz
Landwirtschaftliche Interessenverbände halten indes dagegen, dass die Vor-Ort-Kontrollen der Veterinärämter nicht als einziger Bewertungsmaßstab für den Tierschutz herangezogen werden dürfen. So wies der ehemalige niedersächsische Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke darauf hin, dass es noch weitere Überwachungsinstanzen gebe: Dazu zählten beispielswiese die Cross Compliance-Kontrolleure der Landwirtschaftskammer und die verschiedenen Kontrolleure der Qualitätssicherungssysteme wie Initiative Tierwohl, QS-Prüfsystem oder QM Milch.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft betont, dass in der Geflügelhaltung ausnahmslos jeder Durchgang im Stall von einem Amtsveterinär überprüft werde. Im Rahmen dieser "Lebendtierbeschau" gebe es in der Hähnchenhaltung rund sieben bis acht amtliche Kontrollen pro Jahr.
Veterinärämter beklagen Personalmangel
Viele Veterinärämter würden der Forderung nach einer höheren Kontrolldichte gerne nachkommen. Ihnen fehlt es aber schlichtweg an Personal, um häufiger und umfassender zu kontrollieren.
Reformbedarf erkannt
In den Ländern ist das Bewusstsein gewachsen, dass die bestehenden Kontrollstrukturen im Tierschutz weiterentwickelt werden müssen. Fachbehörden, Politik und Wissenschaft diskutieren seit einigen Jahren, wie Kontrollen wirksamer und zielgerichteter ausgestaltet werden können – etwa durch eine bessere Nutzung vorhandener Daten oder durch eine stärkere Priorisierung risikobehafteter Betriebe. Einzelne Länder haben begonnen, solche Ansätze praktisch zu erproben: So hat Nordrhein-Westfalen eine Tiergesundheitsdatenbank eingerichtet, die Informationen aus Überwachung, Schlachtbefunden und dem Arzneimitteleinsatz zusammenführt und als Frühwarnsystem dienen soll. Konkrete flächendeckende Maßnahmen zur strukturellen Stärkung der Tierschutzkontrollen fehlen bislang jedoch.
Anfang 2021 beschloss die Bundesregierung, neben Tierhaltungsbetrieben auch Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte (sogenannte VTN-Betriebe) in die tierschutzbezogene Überwachung einzubeziehen. Hintergrund sind wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach sich an Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erheben lassen, die Hinweise auf mögliche Probleme in den Herkunftsbetrieben geben können. Der entsprechende Rechtsrahmen gilt inzwischen. In der Praxis werden diese Informationen bislang jedoch nicht überall systematisch genutzt – unter anderem, weil klare Vorgaben fehlen, wie die Befunde ausgewertet und an die zuständigen Veterinärämter weitergeleitet werden sollen.
Quelle: Dominic Menzler - BLE
Im Ökolandbau wird mehr kontrolliert
Im Ökolandbau gelten nicht nur strengere Regeln. Die höheren Anforderungen an die Tierhalterinnen und Tierhalter werden auch mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Das ist in der EU-Öko-Verordnung so geregelt. Noch strenger als die EU-Öko-Verordnung sind die Anforderungen der Öko-Anbauverbände.
Die meisten ökologischen Anbauverbände führen darüber hinaus einmal jährlich eine Tierwohlkontrolle auf den Betrieben durch. Regelmäßig kontrolliert werden auch Betriebe, die sich freiwillig einer der zahlreichen Tierschutz-Initiativen wie NEULAND, "Für mehr Tierschutz" (Deutscher Tierschutzbund) oder der Initiative Tierwohl angeschlossen haben. Hier finden die Kontrollen mindestens einmal jährlich statt.
Weitere Informationen
BVL: Teil 2 des einheitlichen Jahresberichts 2024 zum MNKP (PDF)
