Was bedeutet das Mercosur-Abkommen für die Landwirtschaft?
Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2026
Profitiert auch die Landwirtschaft von der größten Freihandelszone der Welt oder zahlt sie den Preis für bessere Exportchancen in anderen Sektoren?
In Kürze
- Durch das Mercosur-Abkommen entsteht die größte Freihandelszone der Welt, in der die Zölle auf über 90 Prozent der Exporte abgeschafft werden.
- Das Abkommen bringt insgesamt große Chancen für die EU-Wirtschaft mit sich, speziell für die Landwirtschaft sind damit aber auch Risiken verbunden, die im Verhandlungsprozess zu intensiven Debatten führten.
- Kritiker des Abkommens rechnen mit negativen Markteffekten für den EU-Agrarsektor und warnen vor dem Aufweichen von Standards sowie negativen Umweltauswirkungen.
- Um das zu verhindern, enthält das Abkommen Schutzklauseln. Darüber hinaus gelten EU-Standards in Bezug auf Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit auch weiterhin.
- Forschende gehen davon aus, dass das Abkommen nur geringe Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft haben wird – positiv wie negativ.
Nach mehr als 25-jährigen Verhandlungen wurde am 17. Januar 2026 in Paraguay das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten unterzeichnet und damit der Grundstein für die Schaffung der weltweit größten Freihandelszone gelegt. Das Abkommen mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay sieht vor, dass über die nächsten 15 Jahre beiderseits die Zölle auf über 90 Prozent der Exporte abgebaut werden sollen. Derzeit erheben die Mercosur-Staaten beispielsweise auf Autos und Maschinen noch Zölle in Höhe von bis zu 35 bzw. 20 Prozent.
Der Stand der Verhandlungen
Während also zum Beispiel die europäische Automobilindustrie eindeutig von dem Abkommen profitiert, wurden auf europäischer Seite die Zollerleichterungen für landwirtschaftliche Güter in den Verhandlungen sehr kontrovers diskutiert. Im Rat der Europäischen Union stimmten Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Irland gegen die Unterzeichnung des Abkommens – vor allem aus Sorge um die Interessen ihrer Landwirtinnen und Landwirte. Ausschlaggebend dafür, dass im Rat dennoch eine Mehrheit zustande kam, war schließlich die Zustimmung Italiens, die auf der Zielgeraden durch Zugeständnisse im Agrarbereich – unter anderem in Form einer vorgezogenen Bereitstellung von 45 Milliarden Euro an Finanzmitteln für Landwirtschaft und ländliche Räume – erreicht wurde.
Damit das Abkommen in Kraft treten kann, bedarf es nun noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten. Und da wird es kompliziert. Denn das Abkommen wurde in zwei Teile aufgespalten: ein Partnerschaftsabkommen, das nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments noch in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss, und ein sogenanntes Interim-Handelsabkommen, bei dem eine solche Ratifizierung nicht erforderlich ist. Es soll als eigenständiges Abkommen fungieren bis das Partnerschaftsabkommen vollständig ratifiziert ist.
Genau darin sehen Kritiker jedoch eine unzulässige Umgehung der nationalen Parlamente und haben bei der Abstimmung im Europäischen Parlament am 21. Januar 2026 eine Mehrheit für eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erzielt. Der EuGH soll prüfen, ob die Aufspaltung des Abkommens in zwei Teile rechtens ist. Eine schnelle Entscheidung ist hier nicht zu erwarten, sodass sich die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Abkommens erheblich verzögern könnte.
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Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf die europäische Landwirtschaft
Aus Sicht der Europäischen Union eröffnet das Abkommen den europäischen Landwirtinnen und Landwirten und Lebensmittelherstellern neue Chancen durch einen erleichterten Zugang zu den wachsenden Märkten der Mercosur-Staaten.
2024 exportierte die EU Agrarlebensmittel im Wert von 3,3 Milliarden Euro in den Mercosur. Dabei fielen bislang zum Beispiel auf Wein und andere Getränke bis zu 35 Prozent, auf Schokolade 20 Prozent und auf Olivenöl 10 Prozent Zoll an.
Zukünftig sollen die EU-Exporte weiter zunehmen, da durch das Abkommen hohe Zölle und aufwändige Verfahren beseitigt werden und traditionelle Lebensmittel mit geographischer Herkunftsangabe besser vor Nachahmung geschützt werden. Umgekehrt sollen festgelegte Höchstgrenzen die Landwirtschaft in der EU vor stark steigenden Agrarlebensmittelimporten schützen.
Kritische Stimmen zum Mercosur-Abkommen
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Kritik am Abkommen kommt nicht nur aus Ländern wie Frankreich oder Polen, denen die Zugeständnisse an die Landwirtschaft nicht weit genug gehen. Auch in Deutschland wurde Kritik hinsichtlich der Auswirkungen auf die Landwirtschaft laut – sowohl vom Deutschen Bauernverband (DBV) als auch von Umweltorganisationen wie Greenpeace.
Das Agrarkapitel des Abkommens begünstige eindeutig die Erzeuger in den Mercosur-Ländern, so der DBV, und bringe in der EU und in Deutschland negative Markteffekte mit sich, insbesondere bei Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol, und das in einer ohnehin volatilen Marktsituation. Ob die vereinbarten Schutzklauseln entstehende Probleme wirklich lösen könnten, bleibe abzuwarten. Ein weiteres Problem für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft aus Sicht von DBV-Präsident Joachim Rukwied: “Damit würden wir zukünftig Lebensmittel importieren, die mit deutlich niedrigeren Tierwohl-, Umwelt- und Sozialstandards erzeugt wurden.”
Auch Umweltorganisationen befürchten ein Aufweichen von Umwelt- und Klimastandards. Das Abkommen begünstige den Handel mit umwelt- und klimaschädlichen Produkten: In den Mercosur-Staaten werde die flächenintensive Rindfleisch- und Futtersoja-Erzeugung gesteigert, aus der EU könnten Pflanzenschutzmittel günstiger exportiert werden. Insgesamt stünden einem geringen wirtschaftlichen Nutzen erhebliche ökologische, soziale und gesundheitliche Risiken gegenüber.
Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) betont die mit dem Mercosur-Abkommen verbundenen Chancen und setzt auf den deutlich verbesserten Zugang zu den Märkten der südamerikanischen Partnerländer – insbesondere für Milchprodukte, Säuglingsnahrung, Süßwaren und Frischobst.
Bei sensiblen Agrarprodukten wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Ethanol bleibt der Marktzugang für Importe in die EU durch Quoten begrenzt und der erweiterte Marktzugang wird auch erst schrittweise über mehrere Jahre hinweg gewährt. Bei Marktstörungen lässt sich zudem eine bilaterale Schutzklausel aktivieren.
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Sie sieht vor, dass die bevorzugte Einfuhr für Agrarprodukte wie Rindfleisch ausgesetzt werden kann, wenn – verglichen mit dem Dreijahresschnitt – die Importmengen um fünf Prozent gestiegen oder die Importpreise um fünf Prozent gesunken sind. Zudem steht ein mit 6,3 Milliarden Euro ausgestatteter Krisenfonds für die Landwirtschaft bereit, um gegebenenfalls auf negative Auswirkungen des Abkommens auf die EU-Agrarmärkte reagieren zu können.
Was ökologische und gesundheitliche Risiken betrifft, verweist das BMLEH darauf, dass alle eingeführten Erzeugnisse auch weiterhin vollumfänglich die EU-Standards in Bezug auf Produkt- und Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit einhalten müssen. Dies betrifft zum Beispiel Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe oder die Nicht-Anwendung von Hormonen zur Wachstumsförderung beziehungsweise Fleischerzeugung.
Zudem werden die im Abkommen niedergelegten Verpflichtungen, Maßnahmen zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen zu ergreifen, ab Ende 2025 durch die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ergänzt. Sie zielt darauf ab, entwaldungsfreie Lieferketten zu schaffen und gilt auch für Importe auf Grundlage des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens wie etwa Sojabohnen, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk.
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Expertinnen des Thünen-Instituts für Marktanalyse kommen zu dem Ergebnis, dass das Abkommen nur relativ geringe Auswirkungen auf die deutsche Landwirtschaft haben wird – positiv wie negativ. Demnach sind weder größere Exportsteigerungen noch gravierende negative Effekte bei sensiblen Agrarprodukten zu erwarten.
Dadurch, dass im Agrar- und Ernährungsbereich für viele Produktgruppen ein hoher Schutz bestehen bleibt, ist davon auszugehen, dass die Produktion in der EU in keinem Sektor um mehr als 1,5 Prozent sinken wird. Die größten Auswirkungen und steigende Importmengen sind bei Rind- und Geflügelfleisch zu erwarten, wobei die steigende Nachfrage nach Geflügelfleisch in der EU den Druck auf den Sektor mindert.
Bei Rindfleisch können fortan 99.000 Tonnen aus dem Mercosur mit einem reduzierten Zollsatz von 7,5 Prozent auf den EU-Markt gelangen. Zum Vergleich: Das entspricht mengenmäßig 1,5 Prozent der gesamten Rindfleischproduktion in Europa und weniger als der Hälfte dessen, was derzeit bereits aus Mercosur-Staaten eingeführt wird.
Die Forscherinnen des Thünen-Instituts gehen zudem davon aus, dass diese Menge nicht zusätzlich auf den Markt kommt, sondern lediglich ein Teil des bereits bislang importierten Rindfleischs zu niedrigeren Zollsätzen eingeführt wird. Preisrückgänge von ein bis zwei Prozent seien zu erwarten.
Auf der anderen Seite stünden verbesserte EU-Exportmöglichkeiten für Wein, Milchprodukte, wie Käse und Milchpulver oder verarbeitete Nahrungsmittel wie Schokoladen. Außerdem werden nicht nur Zölle, sondern auch Exportsteuern gesenkt: etwa auf Soja aus Argentinien, was zu leicht niedrigeren Futtermittelpreisen in der EU führen könnte.
Die Sorge vor einer Gefährdung der europäischen Lebensmittelstandards durch das Abkommen teilen die Thünen-Forscherinnen nicht und verweisen darauf, dass EU-Rechtsvorschriften und Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS), die die Grundregeln für die Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheitsstandards festlegen, unverändert für alle Importe gelten, was auch das Importverbot für hormonbehandeltes Fleisch beinhalte.
Die Bedenken hinsichtlich einer beschleunigten Entwaldung seien differenziert zu bewerten. In Brasilien sei in den vergangenen Jahren eine deutliche Verlangsamung insbesondere bei den illegalen Rodungen festzustellen. Studien zufolge könne zudem eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft mögliche negative Effekte des Abkommens abmildern.
