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Neue Genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung: Welche Rolle spielen Biopatente?

Letzte Aktualisierung: 29. April 2026

Neue Genomische Techniken (NGT) sollen die Pflanzenzüchtung erleichtern. Doch die geplanten EU-Regelungen werfen Fragen zum Patentschutz auf.

Symbolbild für neue genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung: Eine behandschuhte Hand hält ein Reagenzglas gefüllt mit bläulicher Flüssigkeit und einer jungen Pflanze. Links und rechts davon chemische Symbole. Im Hintergrund angedeutet eine Person mit Mundschutz und Kittel.
Neue genomische Techniken werden künftig eine sehr viel größere Rolle in der Pflanzenzüchtung spielen. Inwiefern diese Verfahren patentiert werden können, wird aktuell kontrovers diskutiert.
Quelle: Khanchit Khirisutchalual via Getty Images

In Kürze


In der Europäischen Union (EU) diskutiert man seit einigen Jahren darüber, wie man mit sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGT) umgehen soll. Gemeint sind Züchtungsverfahren wie CRISPR/Cas, mit denen man das Erbgut von Pflanzen gezielt und präzise verändern kann, ohne dabei artfremdes genetisches Material einzubringen, wie es bei der klassischen Gentechnik der Fall ist. Der Auslöser der Debatte war die Frage, ob das bestehende EU-Gentechnikrecht für diese neuen Züchtungstechniken noch zeitgemäß ist – viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler halten es für überholt.

Im Dezember 2025 mündeten die Diskussionen schließlich in einem politischen Kompromiss: EU-Kommission, -Rat und -Parlament einigten sich im Rahmen eines Trilogverfahrens (externer Link) auf neue Regelungen für den Umgang mit NGT-Pflanzen. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, bestimmte NGT-Pflanzen künftig konventionell gezüchteten gleichzustellen. Sie dürfen also frei angebaut und gehandelt werden.

Welchen Nutzen haben NGT?

Einsatzmöglichkeiten für Neue Genomische Techniken gibt es viele: Es wurde zum Beispiel eine glutenfreie Weizensorte entwickelt und eine Kartoffelsorte, die kaum von der Kraut- und Knollenfäule befallen wird. Solche Sorten lassen sich auch mit konventionellen Methoden züchten, allerdings sind diese deutlich teurer und zeitaufwändiger.

Wie der Einsatz von NGT im Einzelnen geregelt ist und welche Folgen sie für Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher haben, erfahren Sie im folgenden Artikel über CRISPR/Cas, der häufigsten NGT. Dort findet sich auch ein Experten-Interview, in dem häufig gestellte Fragen zu dem Thema beantwortet werden.

Neue Genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung: Chancen und Risiken von CRISPR/Cas.

Dieser Beitrag richtet den Blick auf einen besonders umstrittenen Teil dieser Reform: die Frage der Biopatente. Sie ist seit Jahren Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen – gewinnt aber durch die neuen Regelungen zu NGT erneut an Bedeutung, weil sie zentrale Fragen nach Eigentum, Wettbewerb und dem Zugang zu Saatgut berührt.

Wofür gibt es Sortenschutz?

Pflanzenzüchtungsunternehmen benötigen in der Regel länger als zehn Jahre, um eine neue Sorte zu entwickeln. Damit sich diese Züchtungsleistung wirtschaftlich trägt, gibt es in Europa das Sortenschutzrecht. 

Es gewährt Züchtungsunternehmen das exklusive Recht, eine neue Sorte gewerblich zu vermarkten. Wer das Saatgut nutzt, zahlt in der Regel eine Lizenzgebühr oder – beim sogenannten Nachbau, also der Wiederaussaat aus der eigenen Ernte – eine Nachbaugebühr.

Gleichzeitig unterscheidet sich der Sortenschutz bewusst von einem Patent: Durch das sogenannte Züchterprivileg dürfen andere Züchtungsunternehmen geschützte Sorten ohne Lizenz für die Weiterzüchtung nutzen, was bei patentierten Sorten nicht möglich ist.

Dieses System soll einen Ausgleich schaffen zwischen Schutz für Züchtungsleistungen und offenem Wettbewerb – ein Prinzip, das in der aktuellen Debatte um neue genomische Techniken erneut an Bedeutung gewinnt.

Biopatente für NGT-Pflanzen: Was sind die Vorteile?

Befürworterinnen und Befürworter von Patenten auf NGT-Pflanzen kommen vor allem aus der Saatgut- und Züchtungsindustrie. So verweist der europäische Saatgutverband Euroseeds darauf, dass der bislang in der EU geltende Sortenschutz (siehe Infokasten) zwar einzelne Sorten schützt, nicht jedoch die zugrunde liegenden technischen Innovationen, die mithilfe neuer genomischer Techniken entwickelt werden.

Patente würden es ermöglichen, solche Eigenschaften unabhängig von einzelnen Sorten zu schützen – etwa dann, wenn die Krankheitsresistenz einer NGT-Sorte in eine neue Sorte hineingezüchtet wird. Aus Sicht der Branche seien Sortenschutz und Patente daher keine Alternativen, sondern sich ergänzende Instrumente.

Ein entsprechendes Patent würde dem jeweiligen Unternehmen weitreichende Ausschließlichkeitsrechte verleihen, etwa mit Blick auf Nutzung, Weiterzüchtung oder Vermarktung. Euroseeds begrüßt das, denn die Entwicklung neuer Eigenschaften sei teuer und aufwendig und müsse sich finanziell lohnen, damit Forschung, Entwicklung und Innovation nicht ins Ausland verlagert werden. Für eine breite Nutzbarkeit von patentierten Sorten hält Euroseeds Datenbanken mit aktuellen Informationen über den Patentstatus für ausreichend.

Biopatente für NGT-Pflanzen: Was ist die Kritik?

Kritikerinnen und Kritiker warnen davor, dass Patente auf Pflanzen aus neuen genomischen Techniken die Marktmacht großer Agrar- und Züchtungskonzerne weiter stärken könnten. Im Zentrum der Sorge steht die Frage, wer künftig über zentrale Eigenschaften von Kulturpflanzen verfügen darf – und unter welchen Bedingungen.

In anderen Agrarmärkten, etwa in den USA, ist seit Jahrzehnten eine starke Konzentration im Saatgutsektor zu beobachten. Dort dominieren wenige große Unternehmen weite Teile des Marktes, auch infolge eines umfassenden Patentschutzes auf gentechnische Innovationen. In Deutschland stellen kleine und mittelständische Züchtungsbetriebe weiterhin die Mehrheit – Aber wie lange noch? Kritische Stimmen befürchten, dass sich eine solche Marktkonzentration mit der breiten Patentierung von NGT-Pflanzen auch in Deutschland und Europa beschleunigen könnte.

Verschiedene Tomatensorten mit unterschiedlichen Farben
Kritikerinnen und Kritiker von Biopatenten sagen, dass dadurch die Kulturpflanzenvielfalt eingeschränkt würde und kleinere und mittlere Züchtungsbetriebe benachteiligt würden.
Quelle: RubyRascal via Getty Images

Befürchtet wird insbesondere, dass kleinere und mittelständische Betriebe zentrale Pflanzeneigenschaften künftig nur noch gegen Lizenzgebühren nutzen können. Kritische Stimmen warnen, dass dadurch der freie Zugang zu Zuchtmaterial eingeschränkt und die Entwicklung neuer Sorten erschwert würde. 

Der Bund Deutscher Pflanzenzüchter setzt sich dafür ein, dass NGT-1-Pflanzen nicht patentiert werden dürfen, da sie sich nicht von Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung unterscheiden. Der Verband ist davon überzeugt, dass die Eigenschaften der Pflanzen entscheidend für die Patentierung sein sollen – und nicht die Technik mit der sie hergestellt wurden. So würden gerade kleinere Züchtungsunternehmen geschützt.

Um diese gegensätzlichen Positionen einordnen zu können, lohnt ein Blick darauf, wie Biopatente rechtlich definiert sind und was sie konkret schützen.

Was sind Biopatente?

Als Biopatente bezeichnet man Patente auf technische Entwicklungen, die mit biologischen Materialien oder biologischen Prozessen arbeiten. Ein Biopatent kann dabei sehr unterschiedliche Dinge schützen: etwa ein technisches Verfahren, mit dem gezielt in das Erbgut eingegriffen wird, aber auch ein biologisches Produkt, das mithilfe solcher Verfahren bestimmte neue Eigenschaften erhalten hat.

Ein Patent verleiht seinem Inhaber oder seiner Inhaberin das Recht, anderen die gewerbliche Nutzung dieser Erfindung zu untersagen oder sie nur gegen Zahlung von Lizenzgebühren zu erlauben. Wer eine patentierte Technik oder ein patentiertes Produkt nutzen möchte, benötigt in der Regel eine entsprechende Lizenz.

Die meisten Biopatente beziehen sich auf Anwendungen in der Medizin oder Industrie, etwa auf Impfstoffe, Medikamente, Diagnoseverfahren oder biotechnologische Herstellungsprozesse wie die Gewinnung von Enzymen oder Wirkstoffen. Patente mit direktem Bezug zur Landwirtschaft sind im Vergleich dazu deutlich seltener.

Experten in weißen Kitteln analysieren das Pflanzenwachstum im Gewächshaus und dokumentieren die Ergebnisse
Pflanzen, die mit klassischen Methoden gezüchtet werden, dürfen laut europäischem Patentrecht nicht patentiert werden. Wie ist es aber mit NGT-Pflanzen?
Quelle: Synthetic-Exposition via Getty Images

Wie ist die Patentierung von Pflanzen und Tieren in Europa geregelt?

Grundsätzlich gilt im europäischen Patentrecht: Pflanzensorten, Tierrassen sowie im „wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“ dürfen nicht patentiert werden.

Darunter fasst der Gesetzgeber in erster Linie klassische Züchtungsschritte wie Kreuzung und Selektion, wie sie seit Jahrzehnten in der landwirtschaftlichen Züchtung angewendet werden.

Die entscheidende Frage lautet: Greift ein Verfahren technisch in das Erbgut ein – oder unterstützt die eingesetzte Technik lediglich den Züchtungsprozess? Nur im ersten Fall kommt eine Patentierung in Betracht.

Methoden wie der Einsatz von molekularen Markern, einer Art Gentest, gelten weiterhin als im “Wesentlichen biologisch” und sind daher nicht patentierbar. Allein der Marker darf in dem Fall patentiert werden, nicht aber das gesamte Züchtungsverfahren, die entwickelte Sorte oder die Pflanzen beziehungsweise Pflanzenteile.

Warum dürfen klassisch gezüchtete Pflanzen nicht patentiert werden?

Diese Einschränkungen verfolgen einen klaren Zweck. Landwirtschaftliche Züchtung ist darauf angewiesen, dass genetisches Material grundsätzlich verfügbar bleibt und von vielen Akteuren weiterentwickelt werden kann. In Europa wird dieses Spannungsfeld bislang über das Sortenschutzrecht geregelt (siehe Infokasten oben). Es schützt die wirtschaftlichen Interessen von Züchtungsunternehmen, ohne den freien Zugang zu genetischen Ressourcen für die Weiterzüchtung grundsätzlich einzuschränken.

Würden dagegen konventionell gezüchtete Pflanzen oder Tiere patentiert, könnten einzelne Unternehmen den Zugang zu wichtigen genetischen Eigenschaften kontrollieren – mit Folgen für Wettbewerb, Sortenvielfalt und langfristig auch für die Ernährungssicherheit.

Vor diesem Hintergrund spielten Patente in der Landwirtschaft bislang nur dort eine Rolle, wo technische Verfahren gezielt in das Erbgut eingreifen. Das ist etwa bei der klassischen Gentechnik der Fall, bei der gentechnisch veränderte Pflanzen seit Jahren patentiert werden können. Mit NGT stellt sich diese Frage nun in einem neuen Kontext.

Warum sind Biopatente bei NGT-Pflanzen möglich?

Aus patentrechtlicher Sicht gelten neue genomische Techniken als technische Verfahren – ähnlich wie die klassische Gentechnik. So wird es auch im aktuellen EU-Kompromiss zugrunde gelegt. Entsprechend können Pflanzen, die mithilfe solcher Verfahren entwickelt werden, nach dem Vorschlag der EU grundsätzlich patentiert werden.

Gleichzeitig sieht die geplante EU-Regelung vor, einen Großteil dieser Pflanzen – die sogenannten NGT-1-Pflanzen, die nach einer Analyse des Kommissionsvorschlags rund 94 Prozent der derzeit bekannten und diskutierten NGT-Pflanzen ausmachen – im Gentechnikrecht weitgehend konventionell gezüchteten Sorten gleichzustellen, etwa bei Zulassung und Kennzeichnung.

Genau hier entsteht für viele ein Widerspruch: Während NGT-1-Pflanzen im Gentechnikrecht wie herkömmlich gezüchtete Sorten behandelt werden sollen, können sie patentrechtlich weiterhin als Ergebnis eines technischen Verfahrens gelten.

Wie geht es weiter?

Mit dem politischen Kompromiss zu neuen genomischen Techniken ist die grundlegende Richtung vorgegeben. Zwar müssen Europäisches Parlament und Ministerrat dem ausgehandelten Text noch formell zustimmen, inhaltlich gilt die Trilog-Einigung jedoch als weitgehend festgelegt.

Gerade beim Patentrecht bleiben jedoch offene Fragen. Die EU hat angekündigt, mögliche Auswirkungen auf Wettbewerb, Züchtung und Zugang zu Saatgut zu beobachten und durch begleitende Maßnahmen wie Verhaltenskodizes oder Transparenzregeln abzufedern. Kritikerinnen und Kritiker halten solche Instrumente allerdings für nicht ausreichend und fordern verbindlichere Vorgaben.

Als Übergangslösung treten manche Pflanzenzüchtungsunternehmen Lizenzplattformen wie der ACLP bei, deren Mitglieder sich unter vereinfachten Bedingungen gegenseitig ihre patentierten Sorten zur Verfügung stellen.

Klar ist: Wie Patente auf NGT-Pflanzen künftig gehandhabt werden, wird erhebliche Folgen haben – für Züchtungsunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und die Struktur des Saatgutmarktes. Ob es gelingt, Innovation und Wettbewerb mit einem fairen Zugang zu genetischen Ressourcen in Einklang zu bringen, wird sich vermutlich erst in der praktischen Umsetzung zeigen.


Weitere Informationen

Transgen.de: Patente auf Tiere und Pflanzen: Eigentlich nicht erlaubt

Transgen.de: Sortenschutz: Weniger Exklusivrecht, mehr Open Source

Keine-gentechnik.de: EU-Kompromiss: Gentechnik im Essen verstecken

EU-Rat: Neue genomische Techniken: Rat und Parlament erzielen Einigung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme, 4.12.25

Sciencemediacenter.de: EU-Trilog zur Grünen Gentechnik – Stimmen aus der Forschung, Stand 5.12.25

Europäisches Patentamt: Fragen und Antworten zu Pflanzenpatenten

BMLEH: Biopatente: Keine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten


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