Pflanzenschutzmittel in Deutschland: Neue Regeln zum Insektenschutz
Letzte Aktualisierung: 16. März 2026
Die Bundesregierung hat einige Regelungen zum Pflanzenschutz geändert, um Insektenlebensräume in der Landwirtschaft besser zu erhalten.
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In Kürze
- Staatliche Regeln sollen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einschränken und damit Insekten in der Landwirtschaft besser schützen.
- In vielen Schutzgebieten sind bestimmte Mittel verboten oder nur eingeschränkt erlaubt.
- Nahe Gewässern und beim Einsatz von Glyphosat gelten zum Teil strengere Vorschriften.
- Die Maßnahmen können höhere Kosten für Betriebe verursachen. Diese werden teilweise durch Förderprogramme ausgeglichen.
Die Zahl der Insekten und deren Artenvielfalt ist in Deutschland seit vielen Jahren stark rückläufig. Neben der zunehmenden Lichtverschmutzung und der fortschreitenden Flächenversiegelung gilt auch die intensive Landwirtschaft als mitverantwortlich für diesen Rückgang.
Fachleute sind sich einig, dass diese Entwicklung gestoppt werden muss. Dafür spricht nicht nur das grundsätzliche Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten. Auch aus ökonomischer Sicht sind Insekten wertvoll, insbesondere für die Landwirtschaft. So wird zum Beispiel die Bestäubungsleistung der Tiere über alle wichtigen Kulturpflanzen hinweg in Deutschland auf etwa 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
Insektenschutzpaket: eingeschränkter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Die Bundesregierung hat deshalb 2022 das sogenannte Insektenschutzpaket auf den Weg gebracht. Wesentliche Teile des Pakets betreffen Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und haben damit Folgen für die Landwirtschaft. Denn insbesondere Pflanzenschutzmittel gelten als eine der Hauptursachen für das Insektensterben.
Davon sind Insektizide gegen tierische Schädlinge in Kulturen genauso betroffen wie sogenannte Herbizide gegen Unkräuter. Denn Unkräuter sind für viele Insekten häufig eine wichtige Nahrungsquelle und/oder Lebensraum.
Verbot von Pflanzenschutzmitteln in ausgewiesenen
Der Einsatz von Herbiziden und bestimmten Insektiziden ist nun in Naturschutzgebieten und Nationalparks grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für Flächen in geschützten Biotopen und Flora-Fauna-Habitaten (FFH). Das sind speziell ausgewiesene Schutzgebiete, die Teil eines europaweiten Netzwerks sind. In diesen Gebieten können landwirtschaftliche Flächen nur unter festgelegten gesetzlichen Vorgaben und Einschränkungen genutzt werden.
Ausgenommen vom Verbot von Herbiziden und bestimmter Insektizide in den verschiedenen Schutzgebieten sind die Flächen von Garten-, Obst- und Weinbau-Betrieben und im Hopfenanbau. Auch für Flächen mit Saat- und Pflanzgutvermehrung sowie für Ackerflächen in FFH-Gebieten gilt diese Regelung nicht. Auf Ackerflächen in FFH-Gebieten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch freiwillige Maßnahmen verringert werden. Anreize dazu bieten Ausgleichszahlungen im Zuge von Vertragsnaturschutz, Agrarumwelt- oder Klimamaßnahmen.
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Kein Pflanzenschutzmittel-Einsatz am Gewässerrand
Bereits seit 2021 gelten strengere Vorgaben für den Pflanzenschutz in der Nähe von Gewässern. So müssen Betriebe bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln hier grundsätzlich einen Mindestabstand von zehn Metern einhalten. Gibt es am Gewässer eine ganzjährig begrünte Pflanzendecke wie etwa Grünland, verringert sich der Mindestabstand auf fünf Meter.
Einschränkungen beim Einsatz von Glyphosat
Für den Einsatz des umstrittenen Totalherbizids Glyphosat gibt es Einschränkungen. So ist die Anwendung gegen Unkraut im reifen Getreide (Sikkation) generell verboten. Für den Ackerbau gilt die Regelung, dass Glyphosat nur bei Auftreten schwer kontrollierbarer Unkräuter wie Ampfer oder bei Gräsern wie Quecke eingesetzt werden darf sowie auf erosionsgefährdeten Flächen.
Landwirtinnen und Landwirte müssen vor einem Einsatz prüfen, ob alternativ vorbeugende Maßnahmen wie Fruchtfolge oder Pflügen durchgeführt werden können. Nur dann, wenn solche Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind, darf Glyphosat angewendet werden.
Das ursprünglich geplante Komplettverbot von Glyphosat ab 2024 ist nicht in Kraft getreten, weil auf EU-Ebene eine Wiederzulassung des Wirkstoffs bis 2033 beschlossen wurde.
Höhere Kosten für die landwirtschaftliche Betriebe
Für landwirtschaftliche Betriebe entstehen durch die eingeschränkte Nutzung von Pflanzenschutzmitteln zum Teil deutlich höhere Produktionskosten. Die höheren Kosten entstehen zum Beispiel durch das Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in Gewässernähe. Durch den vorgeschriebenen Mindestabstand von zehn Metern muss das Unkraut in diesem Teil der Ackerfläche mechanisch bekämpft werden.
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Förderprogramme und Ausgleichszahlungen für Insektenschutz
Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es je nach Bundesland verschiedene Ausgleichs- und Fördermöglichkeiten, etwa über Vertragsnaturschutzprogramme, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder spezielle Erschwernisausgleiche. Wie hoch diese Unterstützung ausfällt, hängt von den jeweiligen Länderprogrammen ab.
Ausblick: Weitere Schritte zum Schutz der Insekten
Seit Dezember 2024 gibt es die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 mit einem ersten Aktionsplan. Darin sind auch weitere Vorhaben zum Insektenschutz angekündigt, etwa Handlungsempfehlungen für Natura-2000-Gebiete, eine Beschränkung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume, eine Rechtsverordnung zu künstlicher Beleuchtung und eine Evaluation des Aktionsprogramms Insektenschutz bis 2027.
Weitere Informationen
BMLEH: F.R.A.N.Z. – Neue Wege für mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft
Bundesumweltministerium: FAQ Insektenschutz
Bundesumweltministerium: Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt
